Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Reha mit Pflegebedürftigem

von Eichsfelderin25.09.2021 | 10:48
97 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich soll über die RV Bund eine Reha machen. Ich habe einen pflegebedürftigen Ehemann mit PG 3 und einem Gdb von 100 mit aG und B.Er wird palliativ aufgrund einer Krebserkrankung behandelt. Ich habe jetzt eine Klinik gefunden die ihn im Doppelzimmer mit aufnehmen würde. Wie sieht die rechtliche Lage aus? J Darf er mitkommen? Wer muss bezahlen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.09.2021 | 07:14

Hallo Eichsfelderin,

die Rentenversicherung kann grundsätzlich nur die Kosten für Ihre Rehabilitation übernehmen. Ob darüber hinaus weitere Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Reha für Ihren Mann von der Pflegeversicherung übernommen werden, müssen Sie mit der Pflegekasse abklären.

Unter Umständen käme für Sie auch eine ganztägig ambulante Reha vor Ort in Frage. Ob eine solche Art der Rehabilitation bei Ihrer Indikation möglich ist, kann allerdings nicht im Rahmen dieses Forums geklärt werden. Sie können Ihren Wunsch aber auf dem Antragsformular vermerken. Wenn eine solche Rehabilitation aus sozialmedizinischer Sicht Sinn macht, wird Ihr Wunsch regelhaft berücksichtigt. Haben Sie schon einen Bewilligungsbescheid erhalten, sollten Sie telefonisch bei der zuständigen Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträger nachfragen, ob eine sogenannte Umschreibung möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 25.09.2021 | 11:01
Das sollten Sie mit Krankenkasse/Pflegekasse Ihres Gatten besprechen. Die DRV dürfte wohl für "Ihre Reha" und die anfallenden Kosten zuständig sein, nicht aber für Mehrkosten, die entstehen wenn ein Ehegatte mitgehen will oder soll. Oder Sie zahlen das selbst.....
Siehe hieram 25.09.2021 | 11:36
Zu den Kosten hat @KSC ja schon etwas gesagt. Im Sinne Ihrer eigenen Gesundheit sollten Sie aber dennoch auch über die Wahrnehmung dieser Reha ohne Ihren Mann im selben Zimmer nachdenken, damit Sie sich selbst wieder regenerieren können. Vielleicht hat die Krankenkasse ja die Möglichkeit, Ihren Mann im Rahmen der Kurzzeitpflege ortsnah aber doch nicht mit im Doppelzimmer unterzubringen. So können Sie ihn regelmäßig besuchen, sich aber auch mehr auf Ihre eigenen Therapien konzentrieren. Sprechen Sie das doch noch mal mit Ihren Ärzten an. Alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026