Hallo Eichsfelderin,
die Rentenversicherung kann grundsätzlich nur die Kosten für Ihre Rehabilitation übernehmen. Ob darüber hinaus weitere Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Reha für Ihren Mann von der Pflegeversicherung übernommen werden, müssen Sie mit der Pflegekasse abklären.
Unter Umständen käme für Sie auch eine ganztägig ambulante Reha vor Ort in Frage. Ob eine solche Art der Rehabilitation bei Ihrer Indikation möglich ist, kann allerdings nicht im Rahmen dieses Forums geklärt werden. Sie können Ihren Wunsch aber auf dem Antragsformular vermerken. Wenn eine solche Rehabilitation aus sozialmedizinischer Sicht Sinn macht, wird Ihr Wunsch regelhaft berücksichtigt. Haben Sie schon einen Bewilligungsbescheid erhalten, sollten Sie telefonisch bei der zuständigen Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträger nachfragen, ob eine sogenannte Umschreibung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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