Hallo Dora,
es ist nicht so ganz klar was nun Ihre Frage ist. Wenn es um die Erreichbarkeit einer Reha-Einrichtung geht, setzen Sie sich am besten mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung. Dieser prüft, ob eine andere Reha-Einrichtung belegt werden kann und veranlasst ggf. die sogenannte Umeinweisung. Gleiches gilt, wenn es Ihnen um das Transportmittel geht.
Wenn Sie die Reha nun mit Pflegegrad 3 nicht mehr antreten können oder wollen, wenden Sie sich ebenfalls am besten an Ihren Rentenversicherungsträger.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung