Hallo Tom,
Sie können jederzeit einen neuen Antrag auf Rehabilitation stellen. Es wird daraufhin geprüft, ob eine vorfristige Rehabilitationsmaßnahme medizinisch Aussicht auf Erfolg verspricht. In dem Antrag können Sie eine Wunschklinik angeben, die der Rentenversicherungsträger, wenn möglich, dann auch auswählen wird.