Hallo Schmidt,
ob eine Reha-Leistung zu bewilligen ist, ist grundsätzlich immer eine Frage der Erfüllung der Voraussetzungen hierfür. Erfüllt sein müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 11 SGB VI und die persönlichen Voraussetzungen nach § 10 SGB VI.
Die Einschätzung der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen erfolgt aus medizinischer Sicht vom sozialmedizinischen Dienst des Rentenversicherungsträgers anhand übermittelter Befunde. Wird anhand dieser festgestellt, dass eine Reha aus medizinischer Sicht indiziert ist und zum Erhalt oder zur Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit notwendig ist, kann eine Reha auch unabhängig von der 4-Jahresfrist bewilligt werden.
Eine Zusicherung kann jedoch im Rahmen des Forums nicht erteilt werden. Es ist jeweils eine Prüfung des Einzelfalls notwendig.
Wir raten Ihnen jedoch in jedem Fall zu einer Antragsstellung. Vermutlich wird es sich in Ihrem Fall ohnehin um eine AHB Leistung handeln, welche vom Sozialdienst des Akutkrankenhauses infolge der OP eingeleitet wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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