Bei Ihnen handelt es sich sicher um eine sogenannten Anschlussheilbehandlung (AHB). Diese wird immer sehr zeitnah im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt - die sonst üblichen Bearbeitungszeiten gibt es hier nicht. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger nach.