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Experten-Antwort

Reha nach Rente doch möglich ?

von Yupp09.12.2019 | 16:33
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2 Antworten

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Lieber Experten, ich bitte um eine Einschätzung zum folgenden Sachverhalt: Ich beziehe seit dem 1. Oktober Altersrente mit Abschlägen (Rente mit 63). Im Januar hatte ich eine EMR beantragt. Mit Antrag der Altersrente wurde die EMR sofort abgelehnt. Fristgerecht wurde von mir Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt. Heute, also 2 1/2 Monate nach Beginn der Altersrente, bekam ich im Zusammenhang mit dem EMR-Widerspruch einen Bescheid über die Bewilligung einer Reha. In dem Bescheid finde ich unter „Ergänzende Bestimmungen“ folgenden Hinweis: Die Leistung zur Reha wird unter der Bedingung bewilligt, dass ich keine Rente wegen Alters beziehe oder beantragt habe (§12 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI). Zu Unrecht erbrachte Leistungen sind von mir zu erstatten (§ 50 Abs. 2 SGB X). Frage: Gibt es inzwischen eine Sonderregelung Reha nach Rente oder handelt es sich womöglich um ein Versehen des Sacharbeiters ? Ich bin stark verunsichert wie ich mich nun verhalten soll. Viele Grüße, Yupp

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Yupp,

bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Erwerbsfähigkeit durch diese Leistungen wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.

Leistungen zur Rehabilitation können Sie von der Deutschen Rentenversicherung dagegen nicht erhalten, wenn Sie eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehen oder bereits beantragt haben. In diesen Fällen sind Sie von Leistungen zur Rehabilitation durch die Rentenversicherung ausgeschlossen (eine Ausnahme wäre eine onkologische Rehabilitation).

Daher gehe ich davon aus, dass diese Bewilligung mit Ihrem Widerspruch zusammenhängt.

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter, um den Sachverhalt zu klären.

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1 Antworten

Yuppam 07.01.2020 | 18:35
Das Gespräch mit dem Sachbearbeiter hat stattgefunden, leider ohne jeglichen Erfolg. Ganz im Gegenteil wurde ich aufgefordert die Reha anzutreten, obwohl die Bewilligung unwirksam ist und ich zudem schadenersatzpflichtig werde. Sollte ich die Reha nicht antreten, würde er mir sofort die Ablehnung des Widerspruchs zusenden. Ich könnte dann ja klagen. Ich habe die Vermutung, dass der Sachbearbeiter in meiner Angelegenheit völlig überfordert ist. Gibt es vielleicht die Möglichkeit eine kompetente übergeordnete Stelle zu kontaktieren ? Wenn ja, wie ? Was hätte ich ansonsten noch für sinnvolle Alternativen ?
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