Guten Tag Martina,
regelmäßig sollte eine AHB innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Akutbehandlung beginnen, es sei denn es liegen Gründe vor, welche erst einen späteren Aufnahmetermin ermöglich. Häufig handelt es sich hierbei um medizinische Gründe (Offene Wunden nach Operation, bzw. keine ausreichende Belastbarkeit im unmittelbaren Anschluss an die Akutbehandlung).
Da der Sozialdienst des Krankenhauses keine AHB eingeleitet hat, wird der von Ihnen gestellte Antrag vom zuständigen Rentenversicherungsträger als Antrag auf stationäre medizinische Rehabilitation bearbeitet. Der Rentenversicherungsträger hat die Möglichkeit, den Antrag als Eilfall einzustufen und so auf eine bevorzugte Aufnahme hinzuwirken. Da in Ihrem Fall bereits ein Aufnahmetermin mit der Klinik vereinbart wurde, empfehlen wir Ihnen, Ihren Rentenversicherungsträger zu kontaktieren um zu klären, ob der Aufnahmetermin gehalten werden kann. Hierfür steht Ihnen auch das Kontaktformular S8003 im Internet zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen gute Genesung!
Guten Tag Martina,
regelmäßig sollte eine AHB innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Akutbehandlung beginnen, es sei denn es liegen Gründe vor, welche erst einen späteren Aufnahmetermin ermöglich. Häufig handelt es sich hierbei um medizinische Gründe (Offene Wunden nach Operation, bzw. keine ausreichende Belastbarkeit im unmittelbaren Anschluss an die Akutbehandlung).
Da der Sozialdienst des Krankenhauses keine AHB eingeleitet hat, wird der von Ihnen gestellte Antrag vom zuständigen Rentenversicherungsträger als Antrag auf stationäre medizinische Rehabilitation bearbeitet. Der Rentenversicherungsträger hat die Möglichkeit, den Antrag als Eilfall einzustufen und so auf eine bevorzugte Aufnahme hinzuwirken. Da in Ihrem Fall bereits ein Aufnahmetermin mit der Klinik vereinbart wurde, empfehlen wir Ihnen, Ihren Rentenversicherungsträger zu kontaktieren um zu klären, ob der Aufnahmetermin gehalten werden kann. Hierfür steht Ihnen auch das Kontaktformular S8003 im Internet zur Verfügung.
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