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Experten-Antwort

Reha nach Schulter OP

von Martina 03.02.2026 | 21:43
337 Ansichten
3 Antworten
Ich hatte am 08.01.26 eine Schulter OP, ambulant. Ich kann sechs Wochen wegen Anordnungen der operierenden Ärztin keine AHB antreten. Ich habe dem Sozialen Dienst der Klinik mit Absprache mit der Ärztin mitgeteilt dass ich dann eine stationäre Reha antreten möchte, ich bekomme hier zur Zeit nur eine Physio Therapie 1x wöchentlich 20 Minuten. Meine Tochter fährt mich kann aber nur Freitags. Mir wurden Unterlagen zum Ausfüllen gegeben, habe ich gemacht und abgegeben obwohl mir das nicht bekannt war da ich letztes Jahr eine Schlittenprothese im Knie in einer anderen Klinik bekommen habe und ich mich nicht kümmern musste. Ich möchte in die selbe Reha Klinik wie letztes Jahr weil ich mich dort sehr gut aufgehoben gefühlt habe und telefonisch mit dort auch schon ein Aufnahmetermin vereinbart ist, der Sozialdienst der Klinik hatte dort angerufen. Da ich bis heute keine Auskunft erhalten habe habe ich bei der Rentenversicherung angerufen, dort teilte man mir mit dass ich ja selber das Formular G100? eingereicht hätte und dann warten müsste bis der Sachbearbeiter den Antrag genehmigt. Jetzt hänge ich völlig in der Luft durch das falsche Verhalten des sozialen Dienst des Krankenhauses, dort hätte man laut Auskunft der RV direkt eine Antrag stellen müssen mit dem Zusatz der Dringlichkeit und Anmerkung der Ärztin dass erst die Reha nach 6 Wochen beginnen kann ( bei Abgabe meines Antrags). Ich hätte gar nichts ausfüllen müssen, man hat mich völlig im unklaren gelassen, woher sollte ich das wissen? Termin in der Reha Klinik kann ich am 20.02. wahrnehmen, aber nur wenn die RV ihr OK gibt. Jetzt weiß ich nicht mehr weiter.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.02.2026 | 08:27

Guten Tag Martina,

regelmäßig sollte eine AHB innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Akutbehandlung beginnen, es sei denn es liegen Gründe vor, welche erst einen späteren Aufnahmetermin ermöglich. Häufig handelt es sich hierbei um medizinische Gründe (Offene Wunden nach Operation, bzw. keine ausreichende Belastbarkeit im unmittelbaren Anschluss an die Akutbehandlung).

Da der Sozialdienst des Krankenhauses keine AHB eingeleitet hat, wird der von Ihnen gestellte Antrag vom zuständigen Rentenversicherungsträger als Antrag auf stationäre medizinische Rehabilitation bearbeitet. Der Rentenversicherungsträger hat die Möglichkeit, den Antrag als Eilfall einzustufen und so auf eine bevorzugte Aufnahme hinzuwirken. Da in Ihrem Fall bereits ein Aufnahmetermin mit der Klinik vereinbart wurde, empfehlen wir Ihnen, Ihren Rentenversicherungsträger zu kontaktieren um zu klären, ob der Aufnahmetermin gehalten werden kann. Hierfür steht Ihnen auch das Kontaktformular  S8003 im Internet zur Verfügung.

 

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