Hallo Hansi,
das Nachsorgeangebot "IRENA" ist grundsätzlich für alle Indikationen, einschließlich der Neurologie geeignet. Insofern nehmen Sie unter Umständen bereits eine "IRENA" in Anspruch. Die Inhalte Ihres Nachsorgeangebots stimmen Sie bitte mit dem Nachsorgeanbieter ab, welcher bei Bedarf mit der verordnenden Reha-Einrichtung Kontakt aufnehmen sollte. Bei vorzeitiger Beendigung einer "IRENA" ist eine Rückforderung von Kosten nicht vorgesehen.
Sofern Ihnen aber eine Reha-Nachsorge Neurologie ungleich "IRENA" verordnet wurde, handelt es sich unter Umständen auch um ein trägerspezifisches Nachsorgeangebot. In diesem Fall nehmen Sie zur Beantwortung Ihrer Fragen bitte unmittelbaren Kontakt mit dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger auf.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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