Hallo User Ilios86,
Sie müssen auf jedem Fall der Agentur für Arbeit mitteilen, dass Sie eine Reha-maßnahme bewilligt bekommen haben und ab wann Sie in dieser Maßnahme sind. Auch müssen Sie den G 0518 an Ihre Krankenkasse senden. Den G 0512 müssen Sie noch vor Beginn der Reha-maßnahme an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zurücksenden, falls Sie dies noch nicht getan haben.
vielen Dank.
Den G0518, habe ich bereits zur Krankenkasse gesendet.
Den G0512 schicke ich zur RV, wenn der G0518 zurück ist oder , falls bis 01.04 nicht erhalten, dann ohne.
Ich werde der Agentur für Arbeit also mitteilen, dass ich ab 06.04.2021 in der Reha bin und Übergangsgeld erhalte.
Noch eine Frage:
Was mache ich, wenn ich aus irgendwelchen Gründen, am 01.05.21 kein Übergangsgeld bekomme ?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.