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Experten-Antwort

Reha - Nahtlosigkeits-ALG - Übergangsgeld

von Ilios8629.03.2021 | 09:47
401 Ansichten
3 Antworten
Guten Morgen, kurze Übersicht. ALG 1 seit 01.01.2019 Weiterbildung über Agentur für Arbeit ab 01.03.2019 AU seit 25.08.2019 Rentenantrag 25.09.2020 Reha bewilligt am 20.12.2020 Ausgesteuert seit 26.12.2020 Nahtlosigkeits ALG seit 27.12.2020 Reha Klinik lehnt ab 15.02.2021 Neue Reha bewilligt 27.03.2021 Reha Antritt 06.04.2021 Frage: Muss ich der Agentur für Arbeit mitteilen, dass ich in die Reha gehe und (nach den Unterlagen wahrscheinlich) Übergangsgeld erhalte ? In dem auszufüllenden Vordruck steht nur, dass ich G0518 zur Krankenkasse schicken muss. Regelt das die RV oder muss ich mich bei der Agentur für Arbeit abmelden ? Vielen Dank im voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.03.2021 | 11:33

Hallo User Ilios86,

Sie müssen auf jedem Fall der Agentur für Arbeit mitteilen, dass Sie eine Reha-maßnahme bewilligt bekommen haben und ab wann Sie in dieser Maßnahme sind. Auch müssen Sie den G 0518 an Ihre Krankenkasse senden. Den G 0512 müssen Sie noch vor Beginn der Reha-maßnahme an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zurücksenden, falls Sie dies noch nicht getan haben.

2 Antworten

Ilios86am 29.03.2021 | 12:33
vielen Dank. Den G0518, habe ich bereits zur Krankenkasse gesendet. Den G0512 schicke ich zur RV, wenn der G0518 zurück ist oder , falls bis 01.04 nicht erhalten, dann ohne. Ich werde der Agentur für Arbeit also mitteilen, dass ich ab 06.04.2021 in der Reha bin und Übergangsgeld erhalte. Noch eine Frage: Was mache ich, wenn ich aus irgendwelchen Gründen, am 01.05.21 kein Übergangsgeld bekomme ?
Siehe hieram 29.03.2021 | 12:53
Ilios86 schrieb

vielen Dank.

Den G0518, habe ich bereits zur Krankenkasse gesendet.

Den G0512 schicke ich zur RV, wenn der G0518 zurück ist oder , falls bis 01.04 nicht erhalten, dann ohne.

Ich werde der Agentur für Arbeit also mitteilen, dass ich ab 06.04.2021 in der Reha bin und Übergangsgeld erhalte.

Noch eine Frage:

Was mache ich, wenn ich aus irgendwelchen Gründen, am 01.05.21 kein Übergangsgeld bekomme ?

Da das ALG I rückwirkend bezahlt wird, erhalten Sie das für März zum 31.3. und einen Teil für April (6 Tage) auch spätestens zum 30.4. Übergangsgeld wird nach Antrag relativ schnell bezahlt, sofern alle Unterlagen komplett sind, aber zunächst nur als Teilzahlung (meist 14 Tage - weil eine Reha ja auch verlängert werden kann). Während der Reha haben Sie weniger Kosten, als wenn Sie sich zuhause selbst verpflegen müssen, also sollte es Ihnen möglich sein, auch die laufenden Kosten ab 01.05. weiter zu bezahlen. (ich vermute, Ihre Frage zielt darauf ab). Wenn Sie da in Engpässe kommen, z.B. wegen Miete etc., können Sie z.B. den Vermieter informieren, dass sich ausnahmsweise die Zahlung verzögert, bzw. er etwas später abbuchen soll. Sie können ja vorher ausrechnen, wie es sich entwickelt und ggfs. mit der Antragstellung bei der DRV für das Übergangsgeld um eine bevorzugte Bearbeitung bitten. Manchmal hilft das :-) Jedenfalls wäre es für Sie hilfreich, wenn Sie rechtzeitig selbst auf die entsprechenden Stellen, die Geld von Ihnen zu bekommen haben, zugehen, damit nicht Rücklastschrift- und/oder Mahngebühren anfallen. Ein paar Tage haben Sie ja noch Zeit, dies auch vor der Reha noch zu erledigen. Viel Erfolg für die Reha und alles Gute!
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