Hallo User Ilios86,
Sie müssen auf jedem Fall der Agentur für Arbeit mitteilen, dass Sie eine Reha-maßnahme bewilligt bekommen haben und ab wann Sie in dieser Maßnahme sind. Auch müssen Sie den G 0518 an Ihre Krankenkasse senden. Den G 0512 müssen Sie noch vor Beginn der Reha-maßnahme an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zurücksenden, falls Sie dies noch nicht getan haben.