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Experten-Antwort

Reha obwohl ich bereits erwerbsunfähig bin

von Petra17.02.2025 | 09:17
282 Ansichten
6 Antworten
Hallo, würde ich eine psychosomatische Reha von der Rentenversicherung finanziert bekommen, obwohl ich mich bereits in Erwerbsminderungsrente befinde oder wäre dann der Kostenträger die Krankenkasse vielleicht. Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.02.2025 | 10:00

Hallo Petra,

 

"Flieder" hat Ihre Anfrage bereits zutreffend beantwortet.

Ich kann mich diesen Ausführungen nur voll und ganz anschließen.

5 Antworten

Fliederam 17.02.2025 | 09:36
Ausgehend von der Besserungsprognose wäre der Kostenträger die DRV (=wesentliche Verbesserung oder Wiederherstellung möglich) oder eben die Krankenkasse. Sie können den Antrag bei der DRV stellen und von dort würde der Antrag dann an die Krankenkasse weitergeleitet werden, wenn die DRV nicht zuständig ist. Oder Sie stellen den Antrag bei der Krankenkasse und die erwägt ggf. eine Weiterleitung an die DRV.
Die alte Leieram 17.02.2025 | 09:46
Falls es tatsächlich der Genesung dient, nur zu! Wenn es lediglich das Wohlbefinden etwas heben soll, als EM-Rentner Finger wer von Rehas!
EM-Rente wird dann überprüftam 17.02.2025 | 10:03
Tja, wenn Sie Ihre EM-Rente ohne Not gefährden wollen, dann können Sie jederzeit einen Rehaantrag stellen. Ob bei der DRV oder Krankenkasse ist egal, ggf. wird der Antrag dann an die andere zuständige Stelle weitergeleitet. Meist ist es bei psychischen Erkrankungen effektiver, sich einen guten Facharzt und/oder Therapeuten zu suchen, zu einer Heilung oder dauerhaften Besserung führt eine solche Reha im Massenbetrieb meist sowieso nicht, manchmal sogar zum Gegenteil.
Maximiliane am 18.02.2025 | 08:57
Die alte Leier schrieb

Falls es tatsächlich der Genesung dient, nur zu! Wenn es lediglich das Wohlbefinden etwas heben soll, als EM-Rentner Finger wer von Rehas!

Machen Sie die Reha. Psychosomatische Leiden sind gut behandelbar. Hören Sie auf den Leuten zu raten sich weiterhin auf Kosten der Solidargemeinschaft auszuruhen
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