Hallo Petra,
"Flieder" hat Ihre Anfrage bereits zutreffend beantwortet.
Ich kann mich diesen Ausführungen nur voll und ganz anschließen.
Ausgehend von der Besserungsprognose wäre der Kostenträger die DRV (=wesentliche Verbesserung oder Wiederherstellung möglich) oder eben die Krankenkasse.
Sie können den Antrag bei der DRV stellen und von dort würde der Antrag dann an die Krankenkasse weitergeleitet werden, wenn die DRV nicht zuständig ist.
Oder Sie stellen den Antrag bei der Krankenkasse und die erwägt ggf. eine Weiterleitung an die DRV.
Falls es tatsächlich der Genesung dient, nur zu! Wenn es lediglich das Wohlbefinden etwas heben soll, als EM-Rentner Finger wer von Rehas!
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