Weil sie es nicht kann.
Wie bereits gesagt hängte der genaue Betrag von verschiedenen Faktoren ab, die schlicht nicht bekannt sind.
Das fängt bereits damit, dass ja nicht mal klar ob überhaupt eine Erwerbsminderung vorliegt.
Dies unterstellt muss man vor allem wissen
a) an welchem Tag die Erwerbsminderung eingetreten ist und
b) es müssen alle Zeiten bis zum vorherigen Tag bereits im Versicherungsverlauf gemeldet sein.
Während a) schlicht unbekannt ist erfolgen die Meldung zu b) grundsätzlich jährlich, so dass der Versicherungsverlauf bzgl. der letzten Monate i.d.R. unvollständig ist.
Also tut die DRV das einzig vernünftige:
- sie unterstellt, dass die Erwerbsminderung am Tag der Ausstellung der Renteninformation eingetreten ist
- sie ignoriert die bis zu diesem Zeitpunkt noch fehlenden Zeiten.
Sollte der Versicherungsverlauf ausnahmsweise bis zu diesem Tag vollständig sein und die Erwerbsminderung tatsächlich an diesem Tag eintreten haben Sie sogar den exakten Betrag (die statistische Wahrscheinlich für diese Konstellation dürfte jedoch nahe Null liegen).
Praktisch liegen die Abweichungen regelmäßig bei bis zu 50,- Euro, dann und wann bis zu 100,- Euro. Und zwar ist die tatsächliche Rente oft um diese Beträge höher als die aus der Renteninformation, nicht niedriger.
In Ihrem Fall bedeutet das, die ältere Info ist wahrscheinlich näher an der Wahrheit als die jüngere.
Theoretisch können die Abweichungen beliebig hoch sein (auch 1.000,- Euro) oder mehr, wenn die unterstellte Konstellation besonders (un)günstig von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht.
Z.B. kann die Erwerbsminderung auch schon vor vielen Jahren eingetreten sein, entsprechend groß kann dann auch die Abweichung ausfallen.
Im schlimmsten Fall kann das sogar dazu führen, dass heute zwar ein Anspruch bestehen würde, die Erwerbsminderung aber zu einem Zeitpunkt eintrat als dies (noch) nicht so war. Dann gibt es eben gar nichts - ganz egal was in der Renteninformation stand.