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Experten-Antwort

Reha ohne Lohnfortzahlung

von Partychr14.06.2023 | 18:35
203 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo allerseits, ich habe eine Frage zur Lohnfortzahlung bei Reha. Ich würde gerne eine Reha beantragen, bei der mein Arzt mich unterstützen und das auch befürworten würde. Nun ist es so dadurch in Kürze eine neue Arbeitsstelle beginnen würde nach Arbeitslosigkeit. Mein zukünftiger Chef hätte da ein Problem mit und ich ehrlich gesagt auch ein schlechtes Gewissen direkt zu Beginn bzw. nach Ablauf der 4 Wochen Frist Ihm eine Genehmigung hinzulegen und er müsste mir dann erstmal 6 Wochen Lohnfortzahl7ng zahlen. Das wäre das Ende des Besvhäftigungsverhälnisses vermutlich. Eine reine „Freistellung“ würde vermutlich funktionieren dahingehend. Gibt es eine Möglichkeit eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber dahingehend zu umgehen und vom 1. Tag der Reha an dann Übergangsgeld, Krankengeld ö.ä. zu erhalten ? Zuletzt war ich wegen meiner Probleme im März diesen Jahres bei meinem vorherigen Arbeitgeber 5 Wochen krankgeschrieben gewesen unter Lohnfortzahlung und vor ca. 2 Jahren für fast 1 Jahr unter Krankengeld.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Partychr,

ich bitte um Verständnis, dass wir uns im Rahmen dieses Forum zu den Themen und Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu arbeitsrechtlichen Fragen wie einer möglichen Umgehung der Entgeltfortzahlung äußern können.

Ich kann Ihnen nur ganz allgemein sagen, dass sich gesundheitliche Einschränkungen - sofern diese nicht entsprechend behandelt werden - negativ auf Ihre Fähigkeit auswirken können, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Mit Hilfe von Teilhabeleistungen soll gerade diesen Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit entgegengewirkt werden. Ziel ist es, die teilweise oder volle Minderung einer erheblich gefährdeten Erwerbsfähigkeit abzuwenden oder eine bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich zu bessern oder wiederherzustellen oder deren wesentliche Verschlechterung abzuwenden und damit das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder eine dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen.

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10 Antworten

Kaum zu glaubenam 14.06.2023 | 18:59
Super Idee, direkt bei einem neuen Arbeitgeber eine Reha zu beginnen. Genauso hat dieser sich das bestimmt vorgestellt.
Nicht zu fassenam 14.06.2023 | 19:08
Und was genau hat das jetzt mit der Fragestellung zu tun?
Partychram 14.06.2023 | 19:11
Super Idee, direkt bei einem neuen Arbeitgeber eine Reha zu beginnen. Genauso hat dieser sich das bestimmt vorgestellt.
Und was genau hat das jetzt mit der Fragestellung zu tun?
…das frage ich mich auch…, zumal derjenige meine Krankheitsgeschichte nicht kennt…. Ich kenn die, mein Arzt kennt die und nebenbei mein neuer Arbeitgeber auch…, daher die Frage mit der Hoffnung auf qualifizierte Antworten…
Uschiam 14.06.2023 | 20:17
Da fallen mir eigentlich nur zwei Sachen ein, Reha schieben, der Bescheid ist ja 6 Monate gültig oder die neue Arbeit erst nach der Reha anfangen.
Schadeam 14.06.2023 | 21:35
Mit irgendwelchen Tricks das LFZ Gesetz zu umgehen, wird schwierig. Wenn das so einfach wäre, würde das jeder Arbeitgeber machen um sich darum zu drücken (= 6 Wochen Gehalt zu sparen). Auch ich plädiere eher dafür erst nach der erfolgreichen Reha den neuen Job zu beginnen. Ohne jetzt die "Moralkeule zu schwingen" müssen Sie damit rechnen, dass Ihr neuer Chef sich "verarscht" fühlt wenn der neue Mitarbeiter gleich in den ersten paar Wochen mit einer Reha ankommt. Dass so ein AG dann Möglichkeiten findet Sie schnell wieder loszuwerden, liegt auf der Hand - Ihr Risiko das Sie einkalkulieren solten.
Kaum zu glaubenam 15.06.2023 | 07:59
Und was genau hat das jetzt mit der Fragestellung zu tun?
…das frage ich mich auch…, zumal derjenige meine Krankheitsgeschichte nicht kennt…. Ich kenn die, mein Arzt kennt die und nebenbei mein neuer Arbeitgeber auch…, daher die Frage mit der Hoffnung auf qualifizierte Antworten…
Dann lesen Sie sich mal die weiteren Antworten durch und wundern Sie sich besser nicht, wenn Ihr neues Arbeitsverhältnis schnell wieder ein altes wird. Eine Lohnfortzahlung umgehen zu wollen ist kein Kavaliersdelikt. Viel Erfolg!
Christiane54am 15.06.2023 | 08:25
Hallo, ich weiß nicht, ob mein Beitrag paßt, aber ich geb es mal zum Besten. Ich hatte eine neue Stelle angefangen und nach 14 Tagen fährt mir ein Depp mit Handy am Ohr von hinten ins Auto. Ich war paar Wochen AU. Da gab es keine Lohnfortzahlung, sondern Krankengeld, denn in den ersten 4 Wochen in einer neuen Stelle ist der AG außen vor! Da muss die KK ran.
KKam 15.06.2023 | 09:24
Guter Einwand. Das muss aber mit der Krankenkasse und dem Arbeitgeber geklärt werden und ist nicht Sache der Rentenversicherung.
Tucam 15.06.2023 | 10:21
Hallo, ich weiß nicht, ob mein Beitrag paßt, aber ich geb es mal zum Besten. Ich hatte eine neue Stelle angefangen und nach 14 Tagen fährt mir ein Depp mit Handy am Ohr von hinten ins Auto. Ich war paar Wochen AU. Da gab es keine Lohnfortzahlung, sondern Krankengeld, denn in den ersten 4 Wochen in einer neuen Stelle ist der AG außen vor! Da muss die KK ran.
Guter Einwand. Das muss aber mit der Krankenkasse und dem Arbeitgeber geklärt werden und ist nicht Sache der Rentenversicherung.
Der Fragesteller hat diese 4-Wochenfrist doch erwähnt!
Schadeam 15.06.2023 | 10:27
bleibt dennoch eine Frage die die Kasse zu prüfen hätte (ob nun LFZ anfällt oder nicht). Und egal ob der AG nun die LFZ zahlen muss oder nicht, wird er "not amused" sein, wenn ein neuer Mitarbeiter gleich mit einer Reha starten will (dabei dürfte es für das Gefühl des AG egal sein ob die Reha nun in der 3. oder der 5. Woche eines neuen Arbeitsverhältnisses beginnt).
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