Hallo Partychr,
ich bitte um Verständnis, dass wir uns im Rahmen dieses Forum zu den Themen und Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu arbeitsrechtlichen Fragen wie einer möglichen Umgehung der Entgeltfortzahlung äußern können.
Ich kann Ihnen nur ganz allgemein sagen, dass sich gesundheitliche Einschränkungen - sofern diese nicht entsprechend behandelt werden - negativ auf Ihre Fähigkeit auswirken können, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Mit Hilfe von Teilhabeleistungen soll gerade diesen Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit entgegengewirkt werden. Ziel ist es, die teilweise oder volle Minderung einer erheblich gefährdeten Erwerbsfähigkeit abzuwenden oder eine bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich zu bessern oder wiederherzustellen oder deren wesentliche Verschlechterung abzuwenden und damit das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder eine dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen.