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Experten-Antwort

REHA online beantragt . ärztlicher Befundbericht ? Gutachten?

von Holli27.08.2020 | 16:37
1417 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, habe online auf Veranlassung der Krankenkasse eine REHA beantragt. Ein Befundbericht wird in der Online Version aber im Gegensatz zur Papierversion nicht gefordert. Wird die DRV meinen Arzt anschreiben und um den Bericht bitten Oder muss ich mich gar darauf einstellen, dass man mich zum Gutachter schickt? Da die DRV ja an Fristen für die Entscheidung gebunden ist, wird es doch generell eng, wenn der Befundbericht des Arztes beim Antrag nicht schon dabei ist ? Danke für Aufklärung über das normale Vorgehen bei Online Anträgen , ggf Besonderheiten bei Aufforderung durch KK wegen langer AU. Holli

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Holli,

es ist durchaus möglich, dem eAntrag Unterlagen beizufügen. Dies geht unter dem Punkt "Sonstiges" mit dem Vordruck S8003. Allerdings muss der Befundbericht zuvor vom Arzt ausgefüllt sein, dann ggf. einscannen und als Anlage hochladen (bis zu 4 MB möglich). Alternativ können Sie auch im Bemerkungstext zum Antrag angeben, dass Sie den Befundbericht in Papierform nachreichen.

Der Vordruck "Ärztlicher Befundbericht zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe" hat die Nummer G0613-96, diesen können Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung downloaden.

Damit sparen Sie Zeit, da ansonsten der ärztliche Befundbericht vom Rentenversicherungsträger nachträglich angefordert werden muss.

Bei Problemen mit der Übermittlung von Anlagen zum eAntrag wenden Sie sich bitte auch gerne an die eAntrag-Hotline, Telefon 06232-172077.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Holli,

wie bereits vorher ausgeführt können Sie einen ärztlichen Befundbericht downloaden, ausdrucken und ihrem Arzt zum Ausfüllen zur Verfügung stellen. Ansonsten wird natürlich von der Deutschen Rentenversicherung der Befundbericht bei Ihrem Arzt erholt. Die erste Alternative spart Ihnen nur Wartezeit. So kann schneller über Ihren Antrag entschieden werden.

Ob ein Gutachter eingeschaltet wird, kann hier nicht beantwortet werden, da der Sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung bei Eingang des Befundberichts und sämtlicher beigefügter medizinischer Unterlagen im Einzelfall entscheidet, ob zusätzlich eine Begutachtung erforderlich ist. Bei einem Reha-Antrag wird jedoch im Unterschied zum Rentenantrag in der Regel keine Begutachtung erfolgen.

Eine Ablehnung aus Fristgründen erfolgt nicht, wenn Ihr Arzt auf Anforderung der Rentenversicherung den ärztlichen Befundbericht nachreicht.

Eine Erweiterung des eAntrags um den Befundbericht macht wenig Sinn, da dieser ja nicht von Ihnen ausgefüllt und weitergeleitet werden kann, sondern vorher durch Ihren behandelnden Arzt ausgefüllt werden muss (Vordrucknr. s. vorherige Ausführung). Dass ein entsprechender Hinweis sinnvoll wäre, wurde an die Programmierung weitergegeben.

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5 Antworten

Miniam 27.08.2020 | 20:13
Dieses Problem hatte ich auch und da sich die Zusendung der Arzt Unterlagen verzögert hat und die Entscheidung Frist hatte bekam ich erst einmal eine Ablehnung (LTA) und musste Widerspruch einlegen auf dessen Entscheidung ich jetzt warte.... Nur mal so, man wird auch nicht jünger, die Zeit spielt gegen mich. Viel Erfolg.
Holliam 28.08.2020 | 13:19
Danke für die Antworten Ich hatte mit der Hotline telefoniert. Dort erhielt ich die Auskunft, falls erforderlich, würde ein Bericht vom Arzt angefordert. Mein Arzt sagte mir auch, er würde von der DRV angeschrieben und ich solle nichts beifügen. Der Antrag ist nun schon weg. Meine Frage ist jedoch nicht wirklich beantwortet worden: Kann es passieren, dass man einen Gutachter einschaltet ? Wenn nur aus Fristgründen eine Ablehnung erfolgt hieße dass ja, dass es in meinem Fall (Aufforderung durch Krankenkasse) zu einer Umdeutung in einen Rentenantrag käme. Das kann doch nicht im Sinne der DRV sein ? Ohne Einsicht in Unterlagen kann doch nicht einfach eine Pauschalablehnung erfolgen ? Es gibt lange Klinikaufenthalte. Da müsste doch wenigstens mal jemand in den Entlassungsbericht schauen? Warum ändert man nicht das Programm und erweitert es um den ärztlichen Befundbericht, wenn der dann doch so wichtig ist ? Es findet sich keinerlei Hinweis und die Hotline sagt, muss nicht mit rein.
KSCam 28.08.2020 | 13:46
Natürlich kann bei jedem Antrag "passieren" dass ein Gutachter eingeschaltet wird. Wo ist das Problem? Warum sollte das nicht das Recht der DRV sein? Es könnte ja sein dass die Angaben Ihres Arztes im Befundbericht nicht ausreichend sind,..... Ob es zu einer Umdeutung kommt, wird sich zeigen. Es gibt auch Fälle in denen eine Reha abgelehnt wird (weil nicht nötig ist) und es auch nicht zur Rente kommt (weil Kunde arbeiten kann). Ebenso wird sich zeigen wie die DRV auf den bisherigen Antrag reagiert, wahrscheinlich fordert man den Befundbericht an und kann "halt erst entscheiden" wenn dieser vorliegt. Das geht manchmal schnell und manchmal halt nicht. Ich glaube Sie machen sich Gedanken um Dinge die nicht wirklich kompliziert sind und im Verwaltungsablauf tag- täglich vorkommen.
Berateram 28.08.2020 | 15:12
Ich denke auch, Sie sollten den Befundbericht ausdrucken, von Ihrem Arzt ausfüllen lassen und sich nicht so sehr auf Nebenschauplätze wie die Online-Antragsaufnahme konzentrieren. Das bringt Sie persönlich keinen Schritt weiter und kostet nur Nerven.
Miniam 29.08.2020 | 07:55
Bei mir hat NIEMAND bei der DRV in die vorliegenden umfangreichen alten Unterlagen geschaut, sonst hätte ich diese unsinnige Ablehnung ga nicht bekommen... Ich verstehe die DRV überhaupt nicht... Viel Glück
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