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Reha - Reise- und Übernachtungskosten

von RS16.02.2023 | 08:49
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2 Antworten
Liebes Forum, ich habe eine Reha genehmigt bekommen. Nun habe ich bitte folgende Rückfragen - Werden die Reisekosten für die Anfahrt erstattet? - Welche Verkehrsmittel (u.a. ICE) darf ich nutzen? - Erfolgt ein Kostenvorschuss oder eine Erstattung im Nachgang? Gibt es einen Antrag oder reicht ein formloses Schreiben mit den Belegen - Da ich am morgen um 10 Uhr bei der Reha sein muss und eine Anfahrtszeit von 7 Stunden habe, ist es für mich nicht möglich am selben Tag los zu fahren mit den Öfis. Bekomme ich eine Übernachtung am Tag zuvor erstattet? Ich bedanke mich sehr! LG

2 Antworten

-am 16.02.2023 | 09:03
Hallo RS, bei einer Anreise mit dem privaten PKW werden Kosten bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 130,00 € erstattet. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind Fahrpreisvergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Es ist ein Ticket zum günstigsten Tarif zu wählen, dabei ist auch die Nutzung schneller Verbindungen (ICE) möglich. Die Kosten werden nachträglich erstattet. Sollte ein Ticket nicht genutzt werden, da die Reha verschoben oder nicht angetreten wird, ist die Deutsche Bahn um Erstattung der Kosten zu ersuchen. Eine Erstattung durch den Rentenversicherungsträger kann regelmäßig nicht erfolgen. Zur Beantragung der Reisekosten genügt in der Regel ein freier Antrag. Ein bundesweit gültiges Formular ist aktuell in Arbeit, steht jedoch noch nicht zur Verfügung. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Reisekosten über die Reha-Einrichtung abgerechnet werden. Die Reha-Einrichtung würde die entsprechenden Beleg von Ihnen anfordern, die Kosten an Sie auszahlen und anschließend mit dem Rentenversicherungsträger abrechnen. Bitte informieren Sie sich hierzu eigenständig bei der bewilligten Reha-Einrichtung. Übernachtungskosten können im Einzelfall erstattet werden, sofern diese notwendig werden. Nachweise (z.B. eine Bestätigung der Reha-Einrichtung zum Anreisezeitpunkt) sind zu erbringen. Das Übernachtungsgeld beträgt dabei gem. § 7 Abs. 1 BRKG für eine notwendige Übernachtung pauschal 20,00 €. Für die Erstattung der Pauschale muss keine Quittung vorgelegt werden. Höhere Übernachtungskosten werden auf Antrag erstattet, hierzu wäre dann entsprechend die Vorlage der Rechnungsbelege/Quittung zwingend notwendig. Auch hier sind die Übernachtungskosten möglichst gering zu halten, um den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gerecht zu werden. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Sternam 16.02.2023 | 11:29
Hallo, ich wollt als Idee nur kurz einwerfen das ich bei der letzten Reha über Nacht gefahren bin mit dem Zug. Ich bin um 22 Uhr los und hab mir einen Zug gesucht der bis 6 Uhr durchgefahren ist. Danach musste ich noch weiter und war dann gegen 9 Uhr in der Klinik. Ich hab dann nachmittags erstmal geschlafen. Vielleicht ist das eine Option Lieb Grüße
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