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Reha- Rente

von Claus25.07.2008 | 09:37
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ich bin am 24.08.1947 geboren. Im Juli 2007 wurde ich wegen Blepharospasmus (G24.5) bis jetzt Au geschrieben. Eine Reha im Jan./ Febr. 2008 wurde ebenfalls mit Au beendet. Meine Krankenversicherung hat mich nun aufgefordet wieder eine Reha zu beantragen, mit dem Ziel mich in Rente zu schicken. Da mein Arbeitgeber mit mir Gespräche geführt hat zu einem evtl. normalen Altersteilzeitvertrag bis zu meinem 63. Lebensjahr, möchte ich die Reha nicht antreten, da mir die Abschläge der zu erwartenden Rente zu hoch sind und ich finanziell damit Probleme habe (Hauskredit). Wie soll ich mich jetzt verhalten. Reha antreten und dann in Rente? Oder den Reha Antrag nicht stellen und mit welcher Begründung kann ich verfahren?. Danke im voraus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "Nix" ist nichts hinzuzufügen.

8 Antworten

Clausam 25.07.2008 | 10:28
Halo Nix, danke für die Infos. Mein Abstieg im ersten Krankheitsjahr war schon heftig. Vom Sachverständigen zum nur mehr Krankengeldempfänger. Die Krankenkasse will das ich in Rente gehe. Stellt sich stur. Meine Finanzsituation interessiert nicht, nur das ich als Krankengeldempfänger rausfallen soll.
Nixam 25.07.2008 | 09:57
Stellen Sie den Reha-Antrag, dann gilt er als Erwerbsminderungsrentenantrag, weil Sie erwerbsgemindert sind. Schickt Sie der RV-Träger erst in Reha, dann fahren Sie halt erst in Reha. Wenn Sie aktuell im Krankengeldbezug sind, dann müssen Sie der Krankenkasse Folge leisten und den Reha-Antrag stellen. Ausser: Sie gehen sofort wieder arbeiten. Dann zieht die Krankenkasse ihre Aufforderung zur Reha-Antragstellung wieder zurück und Sie können wie mit Ihrem Arbeitgeber geplant, mit 63 in Rente gehen. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse und schildern Sie ihre finanzielle Situation. Vielleicht kann man sich kulant zeigen und von einer Aufforderung nach § 51 SGB V absehen.....wenn Sie wieder arbeiten gehen....auf Kurz oder lang. Nix
Rosannaam 25.07.2008 | 10:09
Hallo Claus, im Jan./Febr. 2008 wurde die letzte med. Reha-Maßnahme durchgeführt. Hatten Sie den Reha-Antrag auf eigene Veranlassung gestellt oder nach Aufforderung der KK (§ 51 SGB V)? Erfolgte eine Aufforderung zur 1. Reha-Antragstellung durch die KK, ist Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt und die KK KÖNNTE - sofern EM vorliegt - von Ihnen "verlangen", dass ein Rentenantrag gestellt wird. Bzw. würde der Rentenversicherungsträger Ihnen ein Schreiben zusenden, dass EM besteht und Sie einen Rentenantrag stellen sollen. Ich vermute aber eher, dass der 1. Reha-Antrag nicht auf Veranlassung der KK gestellt wurde (evtl. Antrag auf Anschluß-Heilbehandlung?). Eine erneute MEDIZINISCHE Leistung wäre aber vor Ablauf von 4 Jahren nur dann möglich, wenn DRINGENDE GESUNDHEITLICHE GRÜNDE vorliegen, also z.B. nach der letzten Reha eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten oder eine neue Erkrankung hinzugekommen ist (§ 12 Abs. 2 SGB VI). Sollte dies nicht zutreffen, wäre der Reha-Antrag abzulehnen. Wenn Sie also der Meinung sind, in absehbarer Zeit wieder arbeiten zu können, fragen Sie doch nochmal Ihren Arbeitgeber außer der ATZ nach evtl. erleichterten Bedingungen. Einen Reha-Antrag können Sie stellen, aber falls dieser wegen der 4-Jahresfrist abgelehnt wird UND vom RV-Träger keine Erwerbsminderung festgestellt wird, kann die KK Sie NICHT zur Rentenantragstellung auffordern!!! MfG Rosanna.
Clausam 25.07.2008 | 11:33
Hallo Rosanna, danke. Meine 1. Antwort an Dich ist wohl verloren gegangen. Den ersten Reha Antrag hatte ich selbst gestellt. Davor wurde ein MDK Gutachten erstellt und danach ebenfalls. An meinen Krankheiten hat sich nichts geändert.Was ich nicht verstehe, was soll mir der Arbeitgeber für erleichterte Bedingungen anbieten? Als Sachverständiger benötige ich jährlich zu wiederholende Anerkennungen. Angeboten wird mir und das hoffe ich, ein home-office Arbeitsplatz. MfG Claus
Rosannaam 25.07.2008 | 12:17
Hallo Claus, ich kannte ja weder den genauen Beruf noch die Branche/Arbeitgeber. Erleichterte Bedingungen bei einem Arbeitsplatz, auf dem z.B. schwere körperliche Arbeit zu leisten ist, wären dann Hilfsmittel, Umsetzung auf einen leichteren Arbeitsplatz etc. Ein home-office Arbeitsplatz hört sich doch aber schon mal gut an! Ich hoffe für Sie, dass Sie einen solchen bekommen. Dann noch mit ATZ - wäre doch perfekt! Aufgrund des 1. Reha-Antrages kann die KK Sie nicht in eine Rente "zwingen", da Sie den aus eigener Initiative gestellt haben. Ich würde sagen, stellen Sie den neuen Reha-Antrag (evtl. 10-Wochenfrist der KK noch etwas ausnutzen), dann werden Sie weitersehen, was passiert. MfG Rosanna.
Clausam 25.07.2008 | 12:29
Hallo Rosana, danke. Dann warte ich mal ab und hoffe, diese stirbt ja bekanntlich zuletzt. MfG Claus
Schadeam 25.07.2008 | 15:03
mich würde natürlich schon interessieren, wie konkret die "Gespräche mit dem Arbeitgeber" sind und wann zum letzten Mal etwas besprochen wurde. Die Krankenkasse hat sicher kein Problem, wenn sich innerhalb der nächsten 14 Tage eine Lösung ergibt, Sie tatsächlich wieder arbeiten und somit das KG beendet ist. Der AG wird aber wohl nur dann etwas anbieten, wenn Sie voraussichtlich über eine längere Zeit auch tatsächlich arbeiten, einem Kranken wird er auch keine Altersteilzeit anbieten.
Clausam 25.07.2008 | 15:45
Die Gespäche wurden Mitte Mai im Beisen des Betriebsrates, des Fachbereichsleiters und der Personalabteilung geführt. Die erforderliche Einrichtung des home-office Arbeitsplatzes wurde besprochen und die zu erwartenden tariflichen Entgelte berechnet und mir übergeben. Was noch fehlt ist der konkrete Vertrag, da ich Antrag auf ATZ offiziell etwa 14 tage später gestellt habe. Lt. ATZ Tarifvertrag soll die Entscheidung innerhalb von 3 Monaten vorliegen.
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