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Experten-Antwort

Reha Rentenversicherung

von Ismail16.08.2024 | 15:03
200 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag ich beantrage zurzeit eine Reha.Ich bin aus NRW..mein zuständiger rentenversicher ist DRV Nordbayern..obwohl ich nie in Bayern gearbeitet habe ..Ich bin Jahrang 1974..Meine Rentenversicherungsnummer beginnt aber mit einer 11.. 11 ist doch eigentlich DRV Westfalen..Nun meine Frage ..Wohin sollte ich meine Anträge zuschicken?Um unnötige wartezeiten zu verhindern..

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen, 

 

für Ihren Reha-Antrag ist der Rententräger Ihres Wohnortes zuständig. Für alle anderen Anliegen ist die DRV Nordbayern zuständig, sofern Sie Beiträge zum türkischen Rententräger entrichtet haben. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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9 Antworten

Vorher anfragen?am 16.08.2024 | 15:11
Scicken Sie den Antrag an Ihren"zuständigen Rentenversicherungsträger", also in Ihrem Fall, wie Sie schreiben, die DRV Nordbayern. Sollte das wider Erwarten nicht passen, wird das intern weitergeleitet. Noch einfacher wäre es allerdings, direkt bei der DRV-Nordbayern anzufragen, bevor Sie den Antrag losschicken.
Ismailam 16.08.2024 | 15:21
Zitat von Vorher anfragen? anzeigenausblenden
Hallo nochmals,schon versucht..trotz 30 minütiger Wartezeit ,keiner drangegangen ans Telefon..Ich versuche es nochmal..Danke trotzdem für die schnelle Antwort..
Königam 16.08.2024 | 15:31
Aufgrund Türkischer Zeiten ist Ihr zuständiger Rententräger, unabhängig von Ihrem Wohnort, die DRV Nordbayern und damit auch zuständig für Ihren Rehaantrag!
andersam 16.08.2024 | 15:34
Wenn Sie nicht gerade schon eine Rente beziehen, schicken Sie den Antrag an die DRV Westfalen. Bei Reha-Anträgen geht es nach dem Wohnort.
Ismailam 16.08.2024 | 16:14
Hallo,dankeschön für die Nachricht.Ich hab in meinen Unterlagen nachgeschaut..vorher war ich Westfalen und später Nordbayern..
Kaum zu glauben!am 16.08.2024 | 21:33
Unglaublich welche inkompetenten Antworten hier gegeben werden. Legen Sie sich besser wieder hin!
Wo steht das?am 17.08.2024 | 07:19
Da würde mich doch die gesetzliche Grundlage interessieren!
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