Hallo Josi 67,
bitte besprechen Sie die vorzeitige Beendigung der Reha-Maßnahme um einen Tag mit der Klinik und den zuständigen Ärzt*innen und Therapeut*innen. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang darauf, dass Sie Ihr Abschlussgespräch vor der Abreise haben, damit hinsichtlich des zu erstellen Entlassungsberichtes und der dort zu treffenden Einschätzung bezüglich Ihres Leistungsvermögens alles einvernehmlich besprochen und geklärt wurde.
Von Seiten der Rentenversicherung sind sicherlich keine Repressalien zu erwarten, wenn Sie die Maßnahme einen Tag früher beenden. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass Sie - sofern Sie Übergangsgeld von der Rentenversicherung beziehen - dieses nur für die tatsächliche Teilnahme an der Leistung gezahlt wird und somit - im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Leistung - die Zahlung des Übergangsgeldes demzufolge auch vorzeitig endet (bzw. im Falle einer Überzahlung, der überzahlte Betrag zurückgefordert wird).
Sollten Sie als arbeitsunfähig entlassen werden, müssen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem/Ihrer behandelnden Arzt/Ärztin in Verbindung setzen, da Sie aufgrund der Entlassung als arbeitsunfähig nicht automatisch weiter krankgeschrieben sind.
Sollten Sie aufgrund einer Aufforderung der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters den Reha-Antrag gestellt haben, d.h. sollte Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt sein, so bitten wir Sie, sich vorab mit der auffordernden Stelle in Verbindung zu setzen und das Einverständnis einzuholen.