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Experten-Antwort

Reha sonntags statt Montagmorgen Heimfahrt

von Josi 6717.02.2025 | 09:28
537 Ansichten
7 Antworten
Ich befinde mich zur Zeit in Reha und werde am Montag, den 24. 02 2025 um 8:00 Uhr entlassen… Ich kam nach einer Knieprothese direkt aus dem Krankenhaus in Reha. Ich meine Erkrankung war ich nicht in der Lage, die Briefwahl zu beantragen. Und habe daher die Klinikleitung um Erlaubnis gebeten, am Sonntag den 23. 02 2025 nach Hause fahren zu dürfen. Abholung durch den Ehemann um von meinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Stimmt es dass ich wenn ich sonntags nach Hause fahre dieses ein Rehab Abbruch ist.? Sonntag sind hier keine Anwendung und mir ist sehr wichtig, von meinem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.02.2025 | 10:27

Hallo Josi 67,

 

bitte besprechen Sie die vorzeitige Beendigung der Reha-Maßnahme um einen Tag mit der Klinik und den zuständigen Ärzt*innen und Therapeut*innen. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang darauf, dass Sie Ihr Abschlussgespräch vor der Abreise haben, damit hinsichtlich des zu erstellen Entlassungsberichtes und der dort zu treffenden Einschätzung bezüglich Ihres Leistungsvermögens alles einvernehmlich besprochen und geklärt wurde. 

 

Von Seiten der Rentenversicherung sind sicherlich keine Repressalien zu erwarten, wenn Sie die Maßnahme einen Tag früher beenden. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass Sie - sofern Sie Übergangsgeld von der Rentenversicherung beziehen - dieses nur für die tatsächliche Teilnahme an der Leistung gezahlt wird und somit - im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Leistung - die Zahlung des Übergangsgeldes demzufolge auch vorzeitig endet (bzw. im Falle einer Überzahlung, der überzahlte Betrag zurückgefordert wird).

  

Sollten Sie als arbeitsunfähig entlassen werden, müssen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem/Ihrer behandelnden Arzt/Ärztin in Verbindung setzen, da Sie aufgrund der Entlassung als arbeitsunfähig nicht automatisch weiter krankgeschrieben sind. 

 

Sollten Sie aufgrund einer Aufforderung der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters den Reha-Antrag gestellt haben, d.h. sollte Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt sein, so bitten wir Sie, sich vorab mit der auffordernden Stelle in Verbindung zu setzen und das Einverständnis einzuholen. 

6 Antworten

BTWam 17.02.2025 | 09:38
Wählen Sie doch am Ort der Klinik.
Dam 17.02.2025 | 09:42
Kommt aufs Wahlverhalten an. Wenn Du Fritze Merz wählen willst, bleib lieber bis Montag in der Klinik!
Falscher Adressatam 17.02.2025 | 10:05
Das müssen Sie mit der Klinik abklären, das können die "DRV-Experten" hier nicht bestimmen. Und noch ist Zeit für die Briefwahl. Die hätte Sie übrigens schon länger anfordern können.
Birefwahlam 17.02.2025 | 10:15
Quelle: https://www.bundestagswahl-bw.de/faqs… Wie beantrage ich die Briefwahl? Wahlberechtigte können die Unterlagen für eine Briefwahl beantragen und diese dann ausgefüllt per Post ans Wahlamt schicken. Wählerinnen und Wähler können aber auch direkt in die für sie zuständige Briefwahlstelle gehen und dort gleich ihre Stimme abgeben. Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes persönlich oder schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Bei vielen Gemeinden kann man die Unterlagen auch online anfordern. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 2. Februar 2025 von den Gemeindebehörden verschickt. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck zur Beantragung der Briefwahl, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Dann erhalten Sie die Briefwahlunterlagen per Post. Diese bestehen aus einem Wahlschein, einem amtlichen Stimmzettel, einem amtlichen Stimmzettelumschlag, einem amtlichen Wahlbriefumschlag und einem Merkblatt. Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Au weiaam 17.02.2025 | 12:19
Warum haben Sie nicht Briefwahl beantragt?
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