Hallo,Willi,
wenn der Hausarzt oder der Arzt, bei dem Sie zurzeit in Behandlung sind, Reha-Sport verordnet hat und zuvor keine Rehabilitationsleistung durch die Rentenversicherung durchgeführt wurde, ist die Krankenkasse zuständiger Kostenträger für den Reha-Sport. Hätten Sie eine Reha-Leistung (Kostenträger Rentenversicherung) durchgeführt, hätte die Reha-Klinik Reha-Sport verordnet.
Freundliche Grüße