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Experten-Antwort

Reha-Sport

von Nachsorge 202628.08.2026 | 10:29
169 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Anschluss an eine Reha (LTA) wurde mir Reha-Sport verordnet. Die von mir ausgesuchte Physiotherapiepraxis kann nach eigener Aussage nur Reha-Verordnungen (Formular G0850) mit orthopädischer Diagnose abrechnen. Auf meiner Verordnung steht (nur) eine andere (internistische) Diagnose. Muss meine Verordnung geändert werden? Eine orthopädische Begründung wäre möglich, fraglich ist aber ob die Klinik diese angeben darf, da sie auf internistische Erkrankungen ausgerichtet ist. Oder irrt sich die Physio-Praxis und die Diagnose spielt bei der Verordnung keine Rolle?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Nachsorge 2026",

 

ich würde auch empfehlen sich mit der zuständigen Reha-Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen. Sie finden die Kontaktdaten auf dem Bewilligungsbescheid Ihrer LTA-Maßnahme.

 

Alternativ können Sie sich an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 wenden.

 

Freundliche Grüße

 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Falscher Weg!am 28.08.2026 | 10:42
Das klären Sie bitte individuell mit der Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rententrägers und nicht in einem anonymen Forum.
Corneliusam 28.08.2026 | 11:04
Suchen Sie sich doch eine Praxis, die Reha-Sport anbietet, anstatt die Diagnose ändern zu lassen.
Batrixam 28.08.2026 | 11:25
Mit der Reha-Sport-Verordnung dürften Sie auch eine Liste mit Einrichtungen erhalten haben, die in Wohnortnähe den Ihnen verschriebenen Reha-Sport anbietet.
Nachsorge 2026am 28.08.2026 | 12:02
Die von mir ausgewählte Praxis bietet Reha-Sport an. Das ist nicht das Problem. Man "stört sich" aber an der Diagnose. Ich kläre das mit der DRV ( Antwort 1)
Ähmam 28.08.2026 | 14:16
Bei der Nachsorge geht es nicht um die Diagnosen, sondern um die verordnete Therapie. Wenn z.B. Herzsport verordnet wurde, ist eine normale Rehasport-Gruppe nicht geeignet.
Sozialdienstam 01.09.2026 | 13:00
Hallo, wenn die Verordnung & Entlassung noch recht frisch sind, einfach mal bei der ausstellenden Klinik durchklingeln - beim Sozialdienst. Die machen die Verordnungen für die Nachsorge meistens fertig (die dann vom Arzt im Haus unterschrieben werden). Der DRV ist es erfahrungsgemäß schnuppe, welche Diagnose auf der Rehasport Verordnung steht. Falls jedoch in den Diagnosen überhaupt keine Ortho-Diagnose (M od. S-Diagnose) steht, kann im Nachgang eigentlich nichts mehr geändert werden - da Entlassung bereits erfolgt. Hoffe es klappt!
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