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Experten-Antwort

Reha Teilhabe am Arbeitsleben wurde abgebrochen da es aus ärztlicher Sicht nicht zumutbar ist

von Xula08.11.2024 | 12:39
301 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich war jetzt vier Wochen in der Maßnahme Teilhabe am Arbeitsleben. Die erste Woche mit 3 Stunden am Tag hat gut funktioniert, dann die Steigerung auf 7 Stunden leider garnicht. Die Maßnahme sollte sechs Wochen gehen, in der vierten Woche wurde sie seitens des Berufsförderungswerk abgebrochen, da es aus ärztlich Sicht nicht zumutbar ist. Ich frage mich warum das nicht vorher geprüft wurde 🤔 Ich war 5 Jahr in der Erwerbsminderungsrente, dachte ich bin wieder fit, war jetzt 1 Jahr im Arbeitslosen Geld und jetzt durch die Maßnahme festgestellt das ich doch nicht so leistungsfähig bin wie ich dachte. Da dort ja festgestellt wurde das ich nicht belastbar bin, kann ich jetzt wieder zurück in die Erwerbsminderungsrente oder geht das nicht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Xula,

 

bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Frage nicht konkret beantworten können.

Sie können jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Ob ein Anspruch besteht, prüft Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger im konkreten Einzelfall.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

LTAam 08.11.2024 | 14:53
Dann stellen Sie doch einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Was soll Ihnen sonst jemand in einem anonymen Forum raten, der weder Sie noch Ihre gesundheitlichen Einschränkungen kennt oder beurteilen kann? Sprechen Sie mit Ihren Ärzten und Ihrem Rehafachberater!
KSCam 08.11.2024 | 16:55
Sie schreiben doch selbst dass Sie sich wieder fit gefühlt haben. Was hätten Sie dann wohl gejammert, wenn Ihnen die "böse DRV" die berufliche Maßnahme gleich mit der Begründung "Sie überschätzen sich und deshalb gibts nichts" abgelehnt hätte. Genau solche "Jammerbeiträge tauchen doch auch jederzeit im Forum auf, man kann es wohl keinem recht machen. Dafür dass Ihre eigene Einschätzung wohl falsch war, können Sie andere nicht verantwortlich machen. Und wie bereits geschrieben können Sie doch jeder zeit wieder EM rente beantragen. Alles Gute
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