Hallo Franziska,
grundsätzlich soll die Anreise zur Rehabilitationseinrichtung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen. Hierbei handelt es sich jedoch um einen Grundsatz. Wie „Schade“ bereits darlegt, können Sie auch mit dem eigenen PKW fahren oder sich von Bekannten mit dem PKW fahren lassen. In beiden Fällen würden Sie von Ihrem Kostenträger eine Kilometerpauschale erstattet bekommen. Sofern eine Begleitperson aus medizinischen Gründen erforderlich wäre, wären gegebenenfalls auch die Reisekosten für die Begleitperson zu übernehmen. Die Begleitperson müsste jedoch auch vor Reiseantritt durch Ihren Kostenträger genehmigt worden sein.
Die Nutzung eines Taxis, eines Krankenwagens oder spezieller Fahrdienste ist bei medizinischer Erforderlichkeit nur nach vorheriger Genehmigung durch den Kostenträger möglich.
In Ihrem Fall sollten Sie dringend telefonisch Kontakt zu Ihrem Kostenträger aufnehmen und die Angelegenheit abklären.
Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Rehabilitationsleistung.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam