Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag,
da Sie die Krankenkasse zum Reha-Antrag aufgefordert hat, können Sie Ihn auch nur mit Zustimmung der Krankenkasse wieder zurückziehen. Sie sollten die Reha auf jeden Fall antreten. Wenn Sie sich zutrauen, die fraglichen 3 Wochen davor zu arbeiten und Ihr Arzt schreibt Sie auch tatsächlich ab 16.09.2024 wieder arbeitsfähig; dann können Sie dies tun. Wenn nicht, müssen Sie sich ab 16.09. arbeitslos melden im Rahmen der Nahtlosigkeit. Problem ist sonst, dass Sie ohne Krankengeld- und ohne Arbeitslosengeldbezug vor der Reha von uns kein Übergangsgeld bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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