Hallo Oma2121,
bitte zwei beteiligte Stellen berücksichtigen:
a) Die Rentenversicherung
Aus Sicht der Rentenversicherung ist ein verschieben (oder auch ein nicht antreten) einer Rehamaßnahme regelmäßig möglich. Frühestmögliche Rückmeldung dazu natürlich erwünscht, inkl. Hinweis, dass die Reha später noch durchgeführt werden soll.
b) Die Arbeitslosenversicherung
Da sie von der Agentur für Arbeit zur Rehaantragstellung aufgefordert wurden sind sie in ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt. d.h. sie dürfen nur in Abstimmung mit der Arbeitsagentur die Reha ändern, verschieben, nicht antreten oder zurücknehmen. Sie müssen das also zunächst mit der Arbeitsagentur klären und von dort (gerne schriftlich bestätigt) das okay einholen, dass sie die Reha verschieben dürfen. Sie laufen sonst Gefahr, dass die Arbeitsagentur ihnen ggf die Leistungen streicht.
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