Hallo Waltraud,
Ihre Frage kann in diesem Forum nicht umfassend beantwortet werden, da unbekannt ist, aufgrund welcher Haupt- und Nebendiagnose Ihnen die Rehaleistung bewilligt wurde und ob daher die Adipositas im Rahmen der Rehaleistung von der bewilligten Einrichtung (mit-)behandelt wird. Bitte daher ggf. Rücksprache mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger nehmen.
Grundsätzlich können Sie den Aufnahmetermin nach Rücksprache mit der Rehaeinrichtung und Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger innerhalb der Frist von 6 Monaten, für die der Bescheid über die Bewilligung gültig ist, verschieben.
Beachten sie dabei aber bitte: falls Sie Leistungen der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit beziehen oder von diesen Stellen zur Reha-Antragstellung aufgefordert wurden, müssen Sie für die Verschiebung des Aufnahmetermins deren Zustimmung einholen. Andernfalls könnten diese Stellen ggf. Sanktionen verhängen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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