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Experten-Antwort

Reha Termin verschieben aus Sorge um ausreichende Versorgung während der Feiertage

von Anca21.09.2026 | 03:48
15 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach einem erneuten Hörsturz und bleibender Schwerhörigkeit bin ich bereits lange arbeitsunfähig. Möchte jedoch im Anschluss an einen aktuell stattfindenden stationären Klinikaufenthalt die stufenweise Wiedereingliederung starten. Inzwischen wurde mir parallel eine Reha wegen einer axialen Spondyloarthritis mit peripherer Gelenkbeteiligung genehmigt. Hier hat mich die KV zum Eilfall gegenüber der RV erklärt. Die Reha Klinik hat mir als Termin den 22.12.26 genannt. Am 24.12. nach dem Frühstück sollte man jedoch wieder über die Feiertage nach Hause fahren und es finden bis zum 28.12. auch keine Anwendungen statt. Am 31.12., sowie 1.1.27 finden auch keine Therapien statt. Überhaupt wird es in meinem Reha Zeitraum nur ein eingeschränktes Programm an Versorgung geben. Nun bat ich um Terminverschiebung, da ich mein Therapieziel unter diesen Bedingungen gefährdet sehe. Leider bestehen KV und Rehaklinik aber auf dem Termin vom 22.12.-12.1.27. Ich muss während der Reha Übergangsgeld beantragen, falle erneut beim Arbeitgeber aus und möchte dann auch das vollumfängliche Programm an Versorgung während der Reha gewährleistet haben, zumal es meine erste Reha wegen des Rheumas ist und ich dringend ein gutes Therapie Angebot benötige, um meine Arbeitsfähigkeit längerfristig aufrecht erhalten zu können. Was kann ich tun, welche Rechte habe ich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anca,

wenn Sie derzeit im Krankengeldbezug sind und die Krankenkasse Sie zur Antragstellung aufgefordert hat, ist Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt. Sie können daher der bewilligten Maßnahme nicht ohne Weiteres widersprechen, da es dann möglich ist, dass die Krankenkasse die Zahlung des Krankengelds einstellt. Auch kann der Antrag auf Rehabilitation ohne die Zustimmung der Krankenkasse nicht zurückgenommen werden. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen dringend an Ihre Krankenkasse und schildern Sie dort Ihre Bedenken.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Terminverschiebungam 21.09.2026 | 05:03
Wenn Sie als Eilfall gelten, dürfte Ihr Dispositionsrecht, Mitspracherecht von der Krankenkasse eingeschränkt sein. Sie sollten ohne vorherige Zustimmung Ihrer Krankenkasse den Termin nicht nach hinten verschieben. Da das andernfalls teuer für Sie werden kann. Sie haben eine gesetzlich festgelegte Mitwirkungspflicht. Sprechen Sie zuerst mit Ihrer KK. Alles andere wäre meiner Meinung nach kontraproduktiv.
na jaam 21.09.2026 | 05:10
Wenn die stufenweise Wiedereingliederung klappt, sind Sie im Dezember nicht mehr arbeitsunfähig und beziehen Lohn statt Krankengeld. Damit ist das Ziel der Krankenkasse erreicht und sie sollte mit der Verschiebung einverstanden sein. Warten Sie also erstmal die Wiedereingliederung ab.
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