Hallo Anca,
wenn Sie derzeit im Krankengeldbezug sind und die Krankenkasse Sie zur Antragstellung aufgefordert hat, ist Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt. Sie können daher der bewilligten Maßnahme nicht ohne Weiteres widersprechen, da es dann möglich ist, dass die Krankenkasse die Zahlung des Krankengelds einstellt. Auch kann der Antrag auf Rehabilitation ohne die Zustimmung der Krankenkasse nicht zurückgenommen werden. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen dringend an Ihre Krankenkasse und schildern Sie dort Ihre Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung