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Experten-Antwort

Reha trotz dauerhafter EM Rente?

von LucasSpider17.09.2020 | 15:16
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag zusammen, ich bin 46 Jahre alt und beziehe seit kurzem eine dauerhafte volle Erwerbsminderungsrente wegen einer Angststörung. Hierfür habe ich jahrelang kämpfen müssen. Nun ist es so, dass meine Hausärztin aber auch meine Therapeuten mir dringend anraten, eine Reha wegen meines Übergewichtes zu machen (Adipositas per magna). Hierzu habe ich zwei Fragen: 1) Meine letzte Reha ist erst 2 Jahre her. Allerdings war diese wegen meiner generalisierten Angststörung und somit für ein ganz anderes Krankheitsbild. Könnte das Probleme bei der Genehmigung geben (Reha nur alle 4 Jahre)? 2) In dem Reha-Antrag werden viele Fragen wegen der beruflichen Situation und Zukunft erfragt. Könnte mir das Schwierigkeiten bereiten? Versteht das bitte richtig aber ich werde keine Reha wegen Adipositas machen können, wenn danach gesagt wird, dass ich voll oder teilweise arbeitsfähig bin und das ganze Verfahren somit von vorne losgeht. Zumal habe ich auch keinen Job mehr. Vorher war ich unkündbarer Angestellter im öffentlichen Dienst aber das ist laut Gesetzt ja mit Bewilligung der dauerhaften Rente weggefallen. Bin für Ratschläge wirklich sehr dankbar. Wenn ihr noch etwas wissen wollt oder müsst, fragt nur. Danke! LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo LucasSpider,

eine Voraussetzung für eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist u.a. das durch die Leistung eine verminderte Erwerbsfähigkeit gebessert oder wiederhergestellt werden soll. Ob diese Voraussetzung vorliegt, entscheidet der Rentenversicherungsträger anhand der ärztlichen Unterlagen. Dabei werden sämtliche Erkrankungen berücksichtigt.

Wird eine Leistung gewährt, erfolgt durch die Rehabilitationseinrichtung auch eine Leistungsbeurteilung, welche dem Rentenversicherungsträger übersandt wird. Dieser prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Rentengewährung ggf. weiterhin vorliegen.

Wird allerdings eingeschätzt, dass durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit weder gebessert noch wiederhergestellt werden kann, ist die Zuständigkeit der Rentenversicherung für die Reha nicht gegeben. Hier kämen dann eventuell Leistungen der Krankenversicherung in Betracht. Auch diese kann Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erbringen. Fragen Sie hierzu am Besten direkt Ihre zuständige Krankenkasse.

Zur Frage, wie oft bzw. in welchen Abständen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden können, ist letztlich festzustellen, dass diese grundsätzlich nur alle 4 Jahre erbracht werden. Liegen jedoch dringende medizinische Gründe vor, kann auch eine vorzeitige Leistungsgewährung erfolgen. Die 4 Jahresfrist ist im Übrigen nicht an eine bestimmte Diagnose gebunden. Auch hier sind die individuellen Gegebenheit zu berücksichtigen. Eine erforderliche vorzeitige Rehabilitation muss daher vom behandelnden Arzt ausführlich im Befundbericht begründet werden.

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6 Antworten

Valzuunam 17.09.2020 | 16:03
Die DRV kommt als Kostenträger nur in Frage, wenn durch die Reha die begründete Aussicht besteht, dass Sie a) danach wieder arbeiten können und deshalb b) die Rente wegfallen könnte. Dies dürfte nach Ihren Abgaben kaum der Fall sein, gerade weil der Rente ja eine andere Erkrankung zu Grunde liegt als dem Rehawunsch, welche durch Reha nicht (wesentlich) beeinflusst würde. D.h. aber nicht das Sue keine Chance auf die Reha haben - nur bezahlen müsste die dann wohl jemand anderes - z.B. die Krankenkasse. Es ist aber sogar egal wo Sie den Antrag, wenn es vermeintlich der Falsche ist muss dieser ihn an (hoffentlich) Richtigen weiterleiten.
Fraukeam 17.09.2020 | 18:08
In diesem Fall wäre die Krankenkasse der Kostenträger. So weit ist das also ganz unproblematisch. Allerdings wird die eine Reha nur dann genehmigen, wenn sie einen Sinn darin sieht. Und das lehnen Krankenkassen meistens ab bei Erwerbsunfähigen, es sei denn bei akuten Ereignissen. Ernährungsumstellung bringt ja auch nichts in drei Wochen Reha, das muss man wollen für das ganze Leben. Also sehr wahrscheinlich werden sie schlicht keine Reha bekommen.
LucasSpideram 17.09.2020 | 18:56
Danke für die Antworten. Nun, ich sehe dem Ganzen auch nicht unbedingt optimistisch entgegen was die Genehmigung angeht. Meine Hausärztin hat das Ganze initiiert und ich werde das in jedem Fall beantragen. Da ich noch nie in meinem Leben eine Diät gemacht habe und auch sonst von richtiger Ernährung nicht viel weiß, wären selbst 3 Wochen Reha für mich wirklich wichtig um zumindest einen Einstieg zu finden.
LucasSpideram 17.09.2020 | 18:56
Danke für die Antworten. Nun, ich sehe dem Ganzen auch nicht unbedingt optimistisch entgegen was die Genehmigung angeht. Meine Hausärztin hat das Ganze initiiert und ich werde das in jedem Fall beantragen. Da ich noch nie in meinem Leben eine Diät gemacht habe und auch sonst von richtiger Ernährung nicht viel weiß, wären selbst 3 Wochen Reha für mich wirklich wichtig um zumindest einen Einstieg zu finden.
Uweam 17.09.2020 | 20:54
Dein Problem ist leicht zu lösen.Du machst einfach ein psychosomatische Akuteinweisung und kommst dann über eine Krankenhauseiweisung in die Klinik statt über einen Rehaantrag. Inhaltlich fast völlig das gleiche. Ich war zb in den Schön Kliniken, da machen die Rehapatienten und die Klinikpatienten fast das gleiche. Und es ist genehmigungsfrei. Du fragst deinen Hausarzt und meldest dich bei der Klinik deiner Wahl a.
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