Guten Morgen,
sollten Sie die bewilligte Rehabilitation antreten wollen, würde ich an Ihrer Stelle mit der Beantragung der Altersrente warten. Wie der Kommentator „Abschläge“ richtig beschrieben hat, wäre die gesetzliche Rentenversicherung bei einem Rentner bzw. bei einem Versicherten, der einen Antrag auf Altersrente stellt, nicht mehr der zuständige Kostenträger. Wenn Ihr Wunsch aber überwiegt, einen Altersrentenantrag zu stellen, sollten Sie im Vorfeld mit Ihrer privaten Krankenversicherung sprechen, ob diese bereit wäre, die Kosten der bewilligten Rehabilitation zu übernehmen oder Sie verzichten auf die Rehabilitation.
Ansonsten würde ich die Rehabilitation abwarten und nach der Rehabilitation ein Altersrentenantrag stellen.
Mit freundlichen Grüßen
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