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Experten-Antwort

Reha trotz Rentenantrag

von Engelland26.08.2026 | 14:20
198 Ansichten
3 Antworten
Ich war sehr lange, bzw. bin weiterhin, krank. Inzwischen ausgesteuert im Nahtlosigkeitsstand des Arbeitsamtes. Die Krankenkasse wünschte dass ich einen Rehaantrag stelle, was ich getan habe, damit mir das Arbeitslosengeld nicht entzogen wird. Das Arbeitsamt, der medizinische Dienst, hat mich als nicht Arbeitsfähig eingestuft und das Rehaamt aber gleichwohl die Reha bewilligt. Aufgrund schwerer Medikamente die ich nehmen muss, kann ich nicht vor neun Uhr aufstehen, der Kreislauf macht nicht mit. Ich nehme dann ein Medikament zur Stabilisierung (ich leide unter schwerster Insomnie), so dass ich ab zehn Uhr am Leben etwas teilnehmen kann. 2014 hatte ich eine Reha nachdem die Erkrankung da aufgetreten ist, beantragt, da wurde sie abgelehnt. Erst nach Widerspruch genehmigt. 2017 nochmals. Beide male konnte mir letztlich nicht geholfen werden, ich musste die Tabletten absetzen um meinem Beruf weiter nachgehen zu können. Vor zwei Jahren dann der totale Zusammenbruch, mit Bluthochdruck ect. So, das zur Erklärung. Ich habe Reha ambulant gewählt, damit ich eben NICHT aus dem gewohnten heraus gerissen werde, jedoch hat die Klinik mich abgelehnt. Die Rehakasse hat nun festgelegt, dass ich stationär gehen muss. Nachdem wieder Zeit ins Land ging, habe ich nun, da ich am 31.12. dreiundsechzig werde, die Rente eingericht. Ich kann einfach nicht mehr. Die Klinik hat inzwischen geschrieben, dass ich zum 16.09. kommen soll. Ein Anschreiben an die Rehakasse, dass ich Rente eingereicht habe, es geht dann noch nach Ende der Reha um vier Wochen, ergab, dass diese auf Reha bestehen. Ist das so ein Muss? Ich habe Panik vor der Reha, denn ich muss aus der Umgebung raus, aus dem Schlaf heraus und wieder wird alles schlimmer. Das obgleich ich ja in wenigen Wochen dann ohnehin Rentner bin. Greift hier der § 12 SGB VI nicht? Gibt es etwas was ich noch tun kann?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.08.2026 | 08:25

Hallo Engelland,

 

wir empfehlen Ihnen, sich individuell bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten zu lassen. In Ihrer Situation könnte eine Erwerbsminderungsrente günstiger als eine vorgezogene Altersrente sein.

 

Bezüglich der Reha sollten Sie sich mit der zuständigen Abteilung für Rehabilitation in Verbindung setzen (ggf. Attest über Reha-Unfähigkeit einreichen).

 

Viele Grüße und alles Gute!

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Rechtsbeistandam 26.08.2026 | 14:42
Mit "Rehakasse" meinen Sie sicher die DRV. Sie müssen selektieren: Krankenkasse = Krankengeld . Die scheinen Ihnen das Dispositionsrecht entzogen zu haben, so daß hier ggf. das Krankengeld (anteilig) zurückgefordert werden kann, die Krankenkasse kann nicht erwirken, dass Ihnen das Arbeitslosengeld entzogen wird, dafür wäre die Agentur für Arbeit zuständig, die Ihnen aber auch das Disporecht einschränken kann. Mit einer erzwungenen Reha möchte ein Sozialleistungsträger erreichen, an den Versicherten gezahltes Geld zurückzubekommen, in der Hoffnung, dass bei diesem eine EMR anerkannt wird , das KANN in einer Reha passieren. Sie können jetzt noch einen Antrag auf EMR stellen und den Rentenantrag parallel laufen lassen. Es ist durchaus möglich, dass sich Krankenkasse bzw. Agentur damit schon zufrieden geben und auf die Reha verzichten, das müssen Sie dann klären. Ggf. lohnt es sich in Ihrem Fall, sich bei einem Anwalt für Sozialrecht oder bei einem Sozialverband (VdK, SoVD) beraten zu lassen.
Maxam 26.08.2026 | 15:00
Vielleicht kann ja Ihr Arzt Rehaunfähigkeit feststellen? Parrallel dazu würde ich mich an die Rentenversicherung wenden und den Fall genau so schildern wie hier. Soweit ich weiß, gibt es keine Reha mehr, wenn Altersrente beantragt wurde. Und dass eine Reha immer gut is, bezweifle ich sowieso: https://www.br.de/nachrichten/bayern/rehakliniken-br-recherchen-…
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