Sofern Sie vor der AU/Reha aus Ihrer selbständigen Tätigkeit Einkommen erzielt haben, wird noch zusätzlich Übergangsgeld aus Ihrem im Jahr 2008 erzielten Einkommen berechnet. Klingt kompliziert, ist aber so:-)
Hallo Katarina,
grundsätzlich besteht für die gesamte Dauer der Reha Anspruch auf Übergangsgeld. Während der Reha haben Sie aber Anspruch auf Entgeltfortzahlung (aus bei einer geringfügigen Beschäftigung). Solange Sie diese erhalten, wird kein Übergangsgeld gezahlt, erst ab dem Tag nach Ende der Entgeltfortzahlung. Das Übergangsgeld beträgt i.d.R 75% (wenn Sie z.B. ein Kind haben) oder 68% (wenn Sie kein Kind haben) Ihres letzten Nettoentgeltes vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder Reha. Da Sie selbständig sind, wird allerdings das Einkommen bzw. der Gewinn, das Sie während der Reha erzielen auch auf das Übergangsgeld angerechnet.
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