Hallo Jürgen,
zur Beantwortung Ihrer ersten Frage wenden Sie sich bitte an Ihre private Krankenversicherung. Diese kann Ihnen die vereinbarten Vertragskonditionen aufzeigen und erläutern, ob ein Krankengeldanspruch besteht.
Sofern Sie während Ihrer Rehabilitation einen Anspruch auf Übergangsgeld haben, werden automatisch Pflichtbeiträge durch Ihren Rentenversicherungsträger geleistet. Es entstehen dann keine Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf. Sofern ein Anspruch auf Übergangsgeld nicht bestehen sollte, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen. Dieser wird Sie hinsichtlich bestehender Möglichkeiten zur Überbrückung des Zeitraumes beraten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung