Hallo Brem,
die Aussage von Achill ist korrekt. Sie sollten so bald wie möglich den Reha-Antrag stellen. Empfehlenswert ist auch, direkt bei der Antragstellung die Urlaubsplanung gegenüber dem Rentenversicherungsträger bekannt zu geben.
Aus Ihrem Beitrag geht hervor, dass sie arbeitsunfähig bis zum Beginn der Reha-Leistung sind. Insoweit müssen Sie berücksichtigen, dass Sie während einer Arbeitsunfähigkeit nicht so ohne Weiteres in Erholungsurlaub fahren können. Hier müssen sowohl der Arbeitgeber (bei Entgeltfortzahlung) als auch die Krankenkasse (bei Krankengeldzahlung) zustimmen. Ein Grund mehr, um baldmöglichst die Reha-Leistung zu beginnen.
Ihnen alles Gute und viel Erfolg bei der Reha wünscht
Ihr Experte