Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Reha Umschulung... viele Fragen

von lenkala04.10.2009 | 16:35
954 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bin neu hier, und auf der Suche nach Antworten. Ich hoffe, dass ich hier richtig bin. Hab schon ganz viel gegoogelt, aber kaum was gefunden. Nun zu mir. Ich bin weibl. 29 Jahre alt, und durch einen Bandscheibenvorfall nicht mehr in der Lage in meinem alten Beruf zu arbeiten. Eine Kostenübernahme ist durch die Rentenversicherung erfolgt. Ich habe mich entschlossen Augenoptikerin zu werden und freue mich schon sehr, endlich beruflich wieder durchstarten zu können. Nun meine Fragen: Ich beziehe derzeit noch Krankengeld, welches spätestens im Dezember ausläuft. Durch meine Krankheit wurde ich betriebsbedingt gekündigt. Die Umschulung, bzw. der Vorbereitungslehrgang fängt erst im März 2010 an. Steht mir während der Übergangszeit Arbeitslosengeld zu? Bis zum Beginn der Krankheit im Mai 2008 war ich 8 Monate in Teilzeit beschäftigt. Das Arbeitsamt will mir keinen Beratungstermin geben, erst wenn ich ausgesteuert bin. Wie wird das Übergangsgeld während der Umschulung berechnet? In meiner letzten ausgeübten Tätigkeit war ich lediglich in Teilzeit beschäftigt. Bekam knapp 600,00 € ausbezahlt. Wird das Übergangsgeld tatsächlich nur nach dem letzten Gehalt gezahlt, oder hochgerechnet auf eine Vollzeitstelle? Die Umschulung findet in Vollzeit statt. Wenn ich für die Übergangszeit Arbeitslosengeld beziehe, wird dann das Übergangsgeld nach dem Arbeitslosengeld berechnet? Was ist da für mich günstiger? Für die Rentenversicherung und evtl. ja auch für das Arbeitsamt wird eine Verdienstbescheinigung vom letzten Arbeitgeber benötigt. Allerdings existiert die Firma mittlerweile nicht mehr. Ich weiss also nicht, ob ich diese Bescheinigung von dort noch bekomme. Wie kann dieses noch bescheinigt werden? Zum Überbrückungsgeld werden ja auch die Fahrkosten zur Bildungseinrichtung getragen. Ich werde täglicher Pendler sein und täglich ca. 90 km fahren. Wenn ich das richtig verstehe, bekomme ich pro km 0,20 Cent. Jedoch nur bis zu einer max. Grenze von 269,00 € im Monat. Ist das korrekt? Ich habe eine Tochter. Die Unterbringung und Versorgung ist durch unsere Familie weitestgehend sichergestellt. Sollte ich aber doch Kinderbetreuung benötigen, z. B. durch eine Bekannte, kann ich die Kosten für diese Betreuung geltend machen? Werden auch Kosten für Lehrmittel, wie Schulbücher, Hefte, evtl. EDV-Ausstattung usw. getragen? Diese Fragen würde ich natürlich gerne dem Reha-Fachberater stellen. Jedoch bekommt man leider sehr schwer Termine. Mein nächster Termin ist erst mitte November!!! Daher brennen mir die Fragen so unter den Nägeln. Fragen über Fragen.... es kommen evtl. noch mehr. Wenn ich hier evtl. nicht richtig sein sollte, würde ich mich über Info´s passenderer Foren freuen. Danke und schöne Grüße lenkala

3 Antworten

Hucham 04.10.2009 | 16:58
Ui, wenn Sie seit Mai 2008 krank sind, sind Sie ja früh dran mit Erkundigen! Bei den 78 Wochen Krankengeld zählt die Lohnfortzahlung übrigens mit. Erfüllen Sie überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen für ALG? Die sagt Ihnen bei Bedarf google. Und Sie haben ja sicher noch Ihre Verdienstabrechnungen von Ihrem letzten Arbeitgeber, die helfen notfalls auch weiter, um den Verdienst glaubhaft zu machen.
123am 07.10.2009 | 23:48
.
123am 07.10.2009 | 23:50
.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026