Hallo User Fragefuchs,
da die Reha-maßnahme bereits bewilligt ist, wird die Maßnahme vollständig von der Deutschen Rentenversicherung bezahlt. Sie haben max. 10,- EUR pro Tag als Eigenbeteiligung (Zuzahlung) zu zahlen. Ob Sie eine Zuzahlung zu leisten haben, ergibt sich aus dem Bewilligungsbescheid.
Eine mögliche Arbeitslosigkeit vor Beginn der Reha-maßnahme kann Auswirkungen auf die Höhe des Übergangsgeldes haben. Als Bemessungsgrundlage für das Übergangsgeld ist immer der letzte Monat vor Beginn der Maßnahme. Sollten Sie dann Arbeitslosengeld beziehen, kann Ihr Übergangsgeld sehr viel niedriger sein, als wenn Sie noch, bei Beginn der Maßnahme, in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und ggfs. Krankengeld beziehen.