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Experten-Antwort

Reha und ein Tag Beurlaubung?

von Harry09.12.2010 | 14:11
4774 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich habe folgende Frage: Die Reha meiner Frau geht über Weihnachten und Neujahr. Die Reha Klinik gibt an,dass sie an Weihnachten ( Heilig Abend) meine Frau beurlauben würde. Ist die Zustimmung der DRV Bund notwendig? Im Begleitheft der DRV Bund die Träger der Reha ist steht,dass frühstens nach 8 Wochen eine Heimfahrt genehmigt wird. Wie ist das zu verstehen? die Reha ist nur für 3 Wochen genehmigt. Kann die Reha Klinik auch Patienten der DRV beurlauben ? Die meisten Patienten in der Klinik wären laut Aussage über die Krankenkassen dort. Sehen Sie Probleme? Mfg Harry

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich kann dem Beitrag von Klemens nur voll und ganz zustimmen!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Klemensam 09.12.2010 | 16:22
Grundsätzlich sind Heimfahrten während einer med. Reha n u r in Absprache/Genehmigung mit dem behandelndem Rehaarzt möglich. Alleine aus versicherungstechnischen Gründen sollte ihre Frau eine Heimfahrt während eriner Reha immer vorher anmelden, da sonst bei einem Unfall auf der Fahrt oder einer plötzlichen Erkrankung daheim es ein riesen Theater mit der Krankenkasse/Rentenversicherung und der Rehaklinik geben würde. Wenn die Rehaklinik also ihre Frau offiziell für 1 Tag beurlaubt , ist diese Verfahrensweise bereits von der Klinik generell und pauschal so mit der RV abgestimmt worden. Sie oder ihre Frau brauchen sich dann selbst nichts mehr von der RV genehmigen lassen. Wenn dann wirklich was passieren würde, müsste sich die Klinik gegenüber der RV dann rechtfertigen und nicht ihre Frau. Gehen Sie allerdings nicht davon aus, das ihrer Frau in dem konkreten Fall und wenn die Reha nur 3 Wochen dauert, dann aber die Fahrtkosten für diese " Besuchsfahrt " nach Hause auch von der RV erstattet wird. Bei einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation stehen Ihnen Familienheimfahrten und eine Kostenerstatung erst dann zu, wenn die Reha länger als 8 Wochen dauert. Hier zum Nachlesen : http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/conte…
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