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Reha und Emr

von Rudi26.11.2009 | 11:51
1671 Ansichten
5 Antworten
Habe nach Aufforderung der KK (seit Januar 2009 krank) lt.Gutachten des MDK erheblich erwerbsgefährdet und Reha beantragt.Wurde abgelehnt Gleichzeitig soll dieser Rehaantrag auch als Rentenantrag gelten.Bekomme ich Nachricht ob der Rentenantrag bearbeitet wird oder muß ich Widerspruch einlegen.Bin Jahrgang 1948 und möchte in die Erwerbsminderungsrente gehen! Dank im voraus.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 26.11.2009 | 13:27

Sofern bei Ablehnung des Reha-Antrages festgestellt wurde, dass dieser als Rentenantrag gilt, erhalten Sie demnächst durch die Deutsche Rentenversicherung die Aufforderung den formellen Rentenantrag zu stellen.

4 Antworten

Rudiam 26.11.2009 | 12:43
Die Mitteilung das dies auch gleichzeitig ein Rentenantrag ist erhielt ich bei der Aufforderung zur Rehabeantragung von der KK.
Schadeam 26.11.2009 | 12:42
....und wenn Sie in Rente gehen wollen, können Sie doch jederzeit den formellen Rentenantrag stellen und brauchen nicht abzuwarten bis die Verwaltung Sie anschreibt....wo ist das Problem? Und was soll ein Widerspruch gegen die Rehaablehnung bringen, wenn Sie gar nicht in Reha sondern in Rente wollen?
Heinericham 26.11.2009 | 12:57
Was die KK schreibt ist für den Rententäger nicht verbindlich. Wenn Sie Widerspruch einlegen kann das nur gegen die entscheidung sein, dass die REha abgelehnt wurde, da Sie keinen Rentenantrag gestellt haebn. Wenn der Träger festetellt, dass Sie in rente gehen können und die Voraussetzungen erfüllt werden, werden Sie angeschrieben. Ansonsten hören Sie vom Rententräger nach Ablehnung der Reha nichts mehr. Wenn Sie eine Rente möchten, dann stellen Sie einen Rentenantrag. MfG
Mentalitätam 26.11.2009 | 12:48
Die hierzulande allseits bekannte Mentalität ERSTMAL ÜBERALL WIDERSPRUCH EINLEGEN. ( über den Sinn macht man sich doch keine Gedanken,hautsache Widerspruch ) Schlimm. Machen sie einfach einen Termin in der nächstgelenenen Beratungsstelle,oder Versichertenältesten. Dort wird der Antrag aufgenommen. Im Rentenbescheid wird Ihnen dann mitgeteilt ob sie diese erhalten.
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