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Experten-Antwort

Reha und Krankschreibung

von Polarschnee12.06.2012 | 12:07
3133 Ansichten
4 Antworten

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Eine einmal etwas andere Frage. Ich bin seit Februar durchgehend von meinem Psychiater krankgeschrieben bis einschließlich 30.6. Ich werde am 19.6. voraussichtlich aus einer 5-wöchigen Reha als arbeitsfähig ohne Wiedereingliederung entlassen. Welche Krankmeldung wäre nun gültig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Polarschnee,

grundsätzlich sollte sicher die zeitlich aktuellste ärztliche Einschätzung die maßgebende sein. Sicherheitshalber sollten Sie diese Frage dennoch mit Ihrer zuständigen Krankenkasse klären.

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3 Antworten

oder soam 12.06.2012 | 12:12
Die AU-Meldung des behandelnden Arztes lautet auf: 'voraussichtlich bis...' arbeitsunfähig - wenn Sie nun in einer entsprechenden Fachklinik behandelt werden, dann muss doch davon ausgegangen werden, dass die dortige, aktuellere Feststellung die richtige ist, oder?! Eher verwunderlich, dass Sie das Ergebis schon eine Woche im Voraus kennen - aber demnach war der Aufenthalt ja erfolgreich?!
Hans-Jürgenam 12.06.2012 | 12:38
Eine Rekaklinik kann weder eine AU ausstellen, noch eine Arbeitsfähigkeit für die Zukunft attestieren/ausstellen . Feststellungen im Rehaentlassbericht zur Arbeitsfähigkeit ( nicht zu Verwechseln mit der Erwerbsfähigkeit ) gelten nur bis um Entlasstag aus der Reha nicht länger. Die weitere Krankschreibung nach einer Reha obliegt ALLEINE und nur dem behandelndem Haus-/Facharzt daheim. Ich empfhele ihnen am Tag nach der Rehaentlassung ihren Psychiater aufzusuchen und die weitere AU ( falls ihr Psychiater das dann auch noch so sieht natürlich nur ) einzuleiten. Die bereits von ihrem Psychaiter ausgestellte AU bis 30.6.bleibt natürlich bestehen. Sollte sich ihr Psychiater dem Rehaentlassbericht natürlich jetzt anschliessen haben Sie schlechte Karten zumindest für eine AU über den 30.6. hinaus. Die Krankenkasse wird sich dann schon melden wenn selbige mit der weiteren AU " Probleme " hat. Dann könnte unter Umständen natürlich seitens der KK deren MDK zur weiteren Prüfung der AU eingeschaltet werden.
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