Für eine medizinische Rehabilitionsleistung durch die Rentenversicherung muss entweder die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt sein oder es müssen in den letzten 2 Jahren 6 Monate mit Pflichtbeiträgen vorhanden sein oder - sofern Sie vermindert erwerbsfähig sind oder dies droht - muss die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt sein. Wird der Antrag beim Rentenversicherungsträger gestellt und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wird der Antrag an die Krankenkasse weitergeleitet. Ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich am einfachsten klären, wenn Sie direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Kontakt aufnehmen.