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Zur Experten-Antwort springenFür eine medizinische Rehabilitionsleistung durch die Rentenversicherung muss entweder die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt sein oder es müssen in den letzten 2 Jahren 6 Monate mit Pflichtbeiträgen vorhanden sein oder - sofern Sie vermindert erwerbsfähig sind oder dies droht - muss die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt sein. Wird der Antrag beim Rentenversicherungsträger gestellt und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wird der Antrag an die Krankenkasse weitergeleitet. Ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich am einfachsten klären, wenn Sie direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Kontakt aufnehmen.
Da muß ich dem Herzl mal recht geben, da die letzten 5 Jahre keine 3 Jahre Pflichtversicherung gegeben sind.Ein einfaches NEIN hätte auch gereicht.Wäre aber möglicherweise falsch gewesen, denn wir wissen nicht, wie viel Versicherungszeit vor den Kindern zusammengekommen ist. Vielleicht waren es ja neun Jahre (ein paar Monate weniger reichen auch schon, wegen der aktuellen Stelle).
So ist es. Offensichtlich können hier einige den hinterfragten Sachverhalt nicht ins Verhältnis der mitgeteilten (dürftigen) Informationen mit den Anspruchsvoraussetzungen setzen ;-) Und selbst Regina fragt erneut wegen 'späterer' Antragstellung nach ... 'Mädel', wenn Sie uns verraten, wie viele Jahre Sie bereits vor dem 1. Kind versicherungspflichtig gearbeitet haben, sagen wir Ihnen auch, ob Sie allgemein bereits die 15 Jahre voll haben - da Sie das offensichtlich nicht mitteilen woll(t)en. Ansonsten ist der Aufhänger immer noch die letztgenannte Voraussetzung, die ich Ihnen in meiner 1. Antwort bereits genannt habe. Und ja, bei Reha-Antragstellung im Okt. haben Sie wieder 6 Monate Pflichtbeiträge im 'Rücken' (der angefangene Monat/Okt. zählt bereits), falls die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt sein sollte/kein EM 'droht' - bei schon anhängigem Reha-Verfahren wäre das nicht der Fall. Gruß w.Ein einfaches NEIN hätte auch gereicht.Wäre aber möglicherweise falsch gewesen, denn wir wissen nicht, wie viel Versicherungszeit vor den Kindern zusammengekommen ist. Vielleicht waren es ja neun Jahre (ein paar Monate weniger reichen auch schon, wegen der aktuellen Stelle).
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