Hallo Katharina,
im Rahmen der rechtlichen Regelungen (§12 SGB VI) wird die Leistung zur Rehabilitation durch das Beantragen einer Altersente ausgeschlossen. Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständige Sachbearbeitung um den weiterern Verlauf zu klären. Wie "von Abschläge" auch schreibt, kann ihre Rehabilitation gegebenenfalls auch im Rahmen eines Kostenträgerwechsels (Krankenkasse) stattfinden. Das muss aber im Einzelfall geprüft werden. Eine Stellungnahme zu einem möglichen Ausgang können wir leider nicht abgeben.