Hallo Katharina,
im Rahmen der rechtlichen Regelungen (§12 SGB VI) wird die Leistung zur Rehabilitation durch das Beantragen einer Altersente ausgeschlossen. Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständige Sachbearbeitung um den weiterern Verlauf zu klären. Wie "von Abschläge" auch schreibt, kann ihre Rehabilitation gegebenenfalls auch im Rahmen eines Kostenträgerwechsels (Krankenkasse) stattfinden. Das muss aber im Einzelfall geprüft werden. Eine Stellungnahme zu einem möglichen Ausgang können wir leider nicht abgeben.
Durch den Antrag auf Altersrente wird die Reha abgeblasen.
Aber warum gehen Sie nicht Richtung Erwerbsminderungsrente?
Hallo Bernd,
warum soll jemand der 45 Versicherungsjahre voll hat, 64 Jahre alt wird und in Kürze vermutlich in eine abschlagfreie Rente geht sich in Richtung Erwerbsminderungsrente bewegen?
Gruß Jörgen
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