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Reha und urlaub

von juma01.03.2007 | 21:31
1732 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann war vom 06.01.2006 bis 04.02.2007 krankgeschrieben. Am 05.02.2007 startete er einen Arbeitsversuch.Im Verlauf der Krankheit hat er drei Mal an Rehamaßnahmen teil genommen /zwei Kuren krankheitsbedingt abgebrochen/. Insgesamt waren es 7 Wochen. Meine Frage:Steht im für das Jahr 2006 Urlaub zu ?AG meint dieser Urlaub wurde mit den Rehakuren verrechnet.Also kein Anspruch mehr.Stimmt das ? Im Voraus vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Diese Frage kann Ihnen hier im Forum niemand beantworten - wenden Sie sich deswegen bitte an den Betriebsrat/Personalabteil ggf. einen Experten für Arbeitsrecht.

MfG

2 Antworten

Unbekanntam 01.03.2007 | 22:39
Hallo, dies ist eine Frage, die das Arbeitsrecht betrifft. Daher kann man nur ansatzweise Antworten geben, die ohne Gewähr sind. Grundsätzlich erhält man bei einer Reha auch 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Sollten die 6 Wochen bereits ausgeschöpft sein, erhält man vom RV-Träger Übergangsgeld. Ist ähnlich zu sehen wie Krankengeld. Daher darf man in der Regel nicht mit dem Urlaubsanspruch verrechnen. Wenden Sie sich an Ihre Betriebsrat, Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für das Arbeitsrecht.
Antoniusam 02.03.2007 | 01:30
Der Urlaubsanspruch für das Jahr 2006 verfällt frühestens am 31.03.2007. Falls eine entsprechende Betriebsvereinbarung existieren sollte, sogar erst später. Die Reha - Maßnahmen dürfen auf gar keinen Fall auf den Urlaubsanspruch angerechnet werden. Ihr Mann sollte sich diesbezüglich unverzüglich mit dem Betriebsrat oder einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen ! Viel Glück !
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