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Experten-Antwort

Reha und Urlaub

von tristan04.05.2013 | 16:59
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20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, hatte einen Herzinfarkt und soll nun innerhalb 14 Tagen eine Rehakur antreten, was ich auch möchte. Das dumme ist nur, das ich eine 1 wöchige Flugreise ohne Rücktrittsversicherung gebucht habe (mit Begleitung die nicht alleine fliegen möchte und Umbuchung auf andere Person nicht geht). Kann ich nun 1 Woche krank geschrieben sein, dann meinen genehmigten Urlaub antreten und dann nahtlos die Reha dranhängen? Muss ich da erst Rententräger und AG um Erlaubnis fragen? Vielleicht weiss da jemand bescheid. das wäre klasse...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern Sie die AHB pünktlich antreten, können Sie seitens der Deutschen Rentenversicherung vorher auch Urlaub machen. Eine Genehmigung Ihres Rentenversicherungsträgers ist hierfür nicht erforderlich.

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19 Antworten

Reineram 04.05.2013 | 17:43
Hallo Tristan, sie haben bestimmt eine Anschlussheilbehandlung genehmigt bekommen und nicht eine Reha. Nach dem Krankenhausaufenthalt muss dies innerhalb 14 Tagen erfolgen. Aus eigener Erfahrung weis ich, dass die AHB sehr wichtig ist nach einem Herzinfarkt. Weiterhin alles Gute!
tristanam 04.05.2013 | 18:44
Hallo Reiner, ja ich glaube es ist eine AHB. Und klar, ich sehe die auch als dringend notwendig an. Vielen Dank, Tristan
tristanam 04.05.2013 | 20:57
danke an alle Schreiber, aber gibt es auch Experten die meine Fragen beantworten können??
Mao Cam 04.05.2013 | 19:01
Die AHB ist sicher nötig. Und zumindest ich würde nicht mit jemandem fliegen wollen, der kurz davor einen Infarkt hatte.
Otto N.am 04.05.2013 | 20:34
Solange Sie nicht vollständig genesen sind, sollten Sie besser nicht in Urlaub fliegen. Da Sie sogar an einer Reiserücktrittskostenversicherung gespart haben, (wie wichtig die sein kann, sehen Sie ja jetzt!), vermute ich mal, dass Sie auch keine Auslandsreisen-Krankenversicherung abgeschlossen haben. Nur die würde aber für alle erforderlichen Behandlungskosten aufkommen und sogar für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport. Nur weil Sie offenkundig am falschen Ende gespart haben, sollten Sie nicht leichtfertig Ihre Genesung aufs Spiel setzen!
Wochenendeam 04.05.2013 | 21:34
Die offiziellen Experten werden am Montag antworten. Am Wochenende haben sie frei.
Lusteram 05.05.2013 | 09:29
Also eigentlich brauchen Sie doch keine Expertenantwort. IHR gesunder Menschenverstand sollte diese Frage doch wohl beantworten. Nach Herzinfarkt und anstehender AHB ( die ja nicht ohne Grund erfolgt .. ) ist ein Urlaub absoluter Blödsinn. Machen Sie erstmal die AHB und dann sieht man weiter. Gesundheit geht doch wohl vor Urlaub oder nicht ??? Sagen Sie den Urlaub ab und machen Sie ertmal die AHB. Finanziell weden Sie es wohl verkraften können. Das Sie keine Reiserücktrittsversicehrung abgeschlossen haben ist natürlich ihr Pech und ihr Versäumnis. Soe ine Versciehrung sollte man IMMER haben wenn man regelmäßig in Urlaub fährt und voir allem bereits erkrantk ist. Verstehe nciht wie man an diesen 50 € ( Kosten einer JAHRESreiserücktrittsversicherung ) sparen kann.
Kopfschüttelam 05.05.2013 | 09:34
Also ob scih alles nur immer um Urlaub dreht.. Man kann echt nur mit dem Kopf schütteln, wo einige Leute ihre Prioritäten setzen.
Reineram 05.05.2013 | 10:24
Hallo Tristan, sie gehen sehr leichtsinnig mit ihrer Krankheit um. Manche Herzinfarkte sind tödlich!!!!!!!!!!!!!! Die Anschlussheilbehandlung dient sehr wohl zu ihrer Gesundung. Sie dient die körperliche Leistung zu steigern, bei der Krankheitsbewältigung zu helfen. Die Ursachen, Risikofaktoren und Folgen der Erkrankung aufzuklären und Ihnen Wege aufzuzeigen diese positiv zu beeinflussen. Sie müssen unbedingt dieses Zeit optimal nutzen. Eigentlich stellt sich so eine Frage, wie sie sie stellen überhaupt nicht. Denken sie an ihre Gesundheit und machen sie die AHB. Sie werden dankbar dafür sein, dass es diese Maßnahme gibt. Entscheiden sie für ihre Gesundheit und gegen den Urlaub. Urlaub kann man nachholen.
Otto N.am 05.05.2013 | 14:52
Meinen Sie mit "Experten" jemanden, der Ihnen wunschgemäß antwortet, dass Sie zunächst völlig unbesorgt in Urlaub fliegen sollten und Ihre AHB solange warten kann? Ein echter "Reise-Experte" wird Ihnen höchstens dazu raten, künftig nicht mehr am falschen Ende zu sparen und für teure Reisen IMMER Rücktrittskostenversicherungen abzuschließen! Aber wenn Ihnen Ihr Urlaub wichtiger ist als Ihre Gesundheit, wird Sie auch kein "Experte" daran hindern!
tristanam 05.05.2013 | 15:40
Nein, Otto mit Experten meinte ich jemanden, der mir meine 2 Fragen beantworten kann und nicht jemanden, der Meinungen von sich gibt, nach denen nicht gefragt war. Dass die Reise grad ungünstig liegt weiß ich selbst, und wenn nicht noch jemand dran hängen würde, der viel Geld dafür bezahlt hat, würde ich die Reise auch ohne größere Probleme sein lassen. Jetzt zufrieden, oder immer noch was zum Kritisieren, ungefragt? Tristan
Otto N.am 05.05.2013 | 20:29
Dann hätten Sie Ihre Reisepläne doch gar nicht erst zu erwähnen brauchen. Die simple Frage, ob und wie man eine AHB verschieben kann, hätte dann völlig ausgereicht. Ihre Urlaubspläne sind dabei völlig bedeutungslos!
tristanam 05.05.2013 | 20:41
Hallo Otto, Sie scheinen die Problematik nicht zu verstehen. Ohne die gebuchte Reise hätte ich keine Probleme.. dann würde ich ganz einfach die AHB antreten und nicht hier nach Antworten für die Lösung eines für mich und meiner Reisebegleitung schwierigen Problems suchen.... Nochmals zum V E R S T Ä D N I S S: Kann ich vor der AHB Urlaub machen oder nicht, brauche ich eine Genehmigung von Rentenversicherer und Arbeitgeber? Und wenn Sie meine Fragen nicht beantworten können, lassen Sie es doch einfach sein. Mit vorzüglicher Hochachtung, Tristan
Mao Cam 05.05.2013 | 20:49
Gucken Sie einstweilen scon mal unter "Wie geht es nach dem Bescheid weiter": http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Klingt ohnehin ziemlich sinnfrei. Sind Sie noch in der Lohnfortzahlung? Wenn nicht, müsste auch die Krankenkasse zustimmen, und die wird Sie gerne für "gesund" erklären und das Krankengeld einstellen. Sie wissen sicher auch, dass Sie sich bei praktisch jeder Fluggesellschaft als Rsikopatient anmelden müssen, mit ärztlichem Attest, dass Sie fliegen können. Eine iungeplante, notwendige Zwischenlandung wäre ziemlich teuer. Reisekrankenversicherung haben Sie? Mit Rücktransport, wenn medizinisch sinnvoll (nicht nur "notwendig"). Denn eine aktuelle Erkrankung versichert Ihnen keine mehr. Ich hatte schon in einer Tätigkeit heulende Angehörige vor mir, die durch alle Behöen und karitative Einrichtungen jemand suchten, der einen fünfstelligen Betrag für Mamas Rücktransport bezahlen sollte, weil sie im krankenhaus am Urlaubsort nichts und niemanden verstand (und die Reisekrankenversicherung eingespart hatte). Die Begleitperson beherrscht Erste Hilfe und die Landessprache? Für den Fall, dass sie dort eingreifen und in einer Klinik Ihre Vorgeschichte erklären muss... Was sagen überhaupt die behandelnden Ärzte zu Ihrem "Ich WILL aber..."
???am 06.05.2013 | 07:33
Fakt ist, dass niemand Sie zwingen kann, die AHB anzutreten. Sie können die, auch ohne Angabe von Gründen, einfach absagen. Genauso können Sie, quasi bevor Sie in Ihren Flieger steigen, eine normale Kur beantragen. Ihre Absage sollte keine Auswirkung auf die Entscheidung haben. Kommt aber der Grund heraus, könnte der Gutachter schon auf den Gedanken kommen, dass Sie wohl kaum noch Einschränkungen aufgrund Ihres Herzinfarktes haben und daher eine Kur nicht nötig ist. Vorhersagen lässt sich die Entscheidung allerdings genauso wenig, wie die Frage, ob Sie den Urlaub ohne weitere Probleme überstehen werden oder nicht. Da ich immer nur mit Menschen in Urlaub fahre, die mir nahe stehen, würde ich bei einem solchen Fall den Kranken persönlich in der AHB abliefern und das Geld wäre mir wurscht. Ich kann aber auch Ihr schlechtes Gewissen verstehen. Die Frage ist nur, was wichtiger ist. Vielleicht können Sie ja der Urlaubsbegleitung die Reisekosten erstatten?
Isoldeam 06.05.2013 | 10:33
Ich meine verstanden zu haben, um was es Ihnen geht. Es geht ganz eiinfach darum, darf ich diese eine Woche (von zwei Wochen vor der AHB) einfach in Uraluf fliegen, ohne mir eine Erlaubnis einholen zu müssen, darf ich das, ohne fragen zu müssen, ohne "Bescheid" zu geben.... Wenn Sie das Risiko eingehen möchten, - es kann ja nun mal wirklich etwas passieren, weil Ihre Gesundheit noch nicht wieder ganz hergestellt ist, dann ab in den Urlaub. Nicht fragen - einfach machen - dann kräht kein Hahn danach, .....wenn es gut geht. MfG Isolde
=//=am 06.05.2013 | 10:44
Fragen Sie bei Ihrem Reiseveranstalter nach, ob Sie die Reise umbuchen bzw. auf einen späteren Termin verschieben können. Sie sollten dann die Gründe dafür angeben. Natürlich wird dies nicht kostenfrei, aber immer noch billiger als eine gänzliche Stornierung sein. Sie sollten aber schon mindestens 6 - 8 Wochen später in Urlaub fliegen. Dann ist die AHB vorbei (die sollten Sie unbedingt antreten!!!). Sinnvoll ist es, bevor Sie Weiteres bzgl. der Reise unternehmen, Ihren behandelnden Arzt zu konsultieren und ihn nach seiner Meinung zu fragen (ist Flugreise überhaupt demnächst möglich etc.). Mal abgesehen davon kann ich nicht verstehen, dass jemand weder eine Reiserücktrittversicherung noch eine Auslandskrankenversicherung abschließt. Je nachdem, wo Sie hinfliegen, greift evtl. auch Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Erkundigen Sie sich schnellstens diesbezüglich.
tristanam 07.05.2013 | 17:08
vielen Dank an alle. Ich verzichte nun auf den Urlaub und gehe in Reha. Tristan
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