Hallo Katersam,
wenn im Reha-Entlassungsbericht die Empfehlung zum Rentenantrag bermerkt ist und Sie diesen Rentenantrag dann stellen, dann spricht man von einer Umdeutung, d.h. die Reha, die Sie eigentlich beantragt haben war erfolglos (Ihre Erwerbsfähigkeit konnte nicht wieder hergestellt werden) und dieser Reha-Antrag gilt dann als Rentenantrag.Wenn Sie diesen Rentenantrag nicht stellen dann kann auch keine Umdeutung erfolgen. Sofern Sie im Krankengeldbezug sind und den Rentenantrag nicht stellen kann Ihnen allerdings die Krankenkasse Ärger machen und das Krankengeld einstellen.
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