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Reha und weitere Reha

von IBBAS03.09.2016 | 11:39
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, Ich bin als EM Rentner in einer medizinischen Reha für mein Körperliches Gebrechen. Weil meine Rente ausläuft, entlässt mich die Ärztin als erwerbsunfähig in Bezug auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie plädiert für eine Verlängerung der EM Rente um eine psychosomatische Reha anzutreten. Ich möchte aber nicht wieder für drei Jahre berentete werden, sondern würde gerne LTA in Form einer Umschulung erreichen. Hat die Ärztin in der Reha Einfluss darauf, dass ich schnellstmöglich die Psychosomtaische Reha antreten kann, dass daraus dann die LTA erfolgt.

5 Antworten

Herz1952am 03.09.2016 | 17:41
Hallo IBBAS, Lassen Sie die Ärztin einfach schreiben, was sie für richtig hält. Das ganze wird nämlich nochmals durch die Rentenversicherung geprüft (auch wenn die Rentenversicherung die Maßnahme getragen hat. Erst dann kann entschieden werden, wie es weitergehen soll. Das ist eigentlich das, was auch "KSC" im letzten Absatz geschrieben hat. Ich halte diese Vorgehensweise am sinnvollsten. Die RV wird entscheiden, was für Sie gesundheitlich/beruflich am besten sein wird, denn sie sieht den Gesamtaspekt.
Füram 03.09.2016 | 12:30
----Verlängerung der EM Rente um eine psychosomatische Reha anzutreten.----- Man muss keine EM-Rente beziehen -UM- eine Reha anzutreten. Bedenken Sie auch, dass es nicht vorgesehen ist von einer Reha in die nächste zu gehen; und dann wieder in die nächste, und dann wieder.... Der medizinische Dienst der Rentenversicherung gibt der Verwaltung als letzte medizinische Instanz ein Einschätzung, ob es Sinn macht eine weitere Reha anzutreten. Die Unterlagen, die die Ärzteschaft der Reha-Einrichtung dabei dem Rententräger zur Verfügung stellt, werden dabei berücksichtigt; sind aber nicht zwingend auschlaggebend. ----Ich möchte aber nicht wieder für drei Jahre berentete werden---- Die Rentenversicherung wird Sie jedenfalls nicht verpflichten einen Weitergewährungsantrag zu stellen.
KSCam 03.09.2016 | 13:11
.....und ob Sie den Belastungen einer Umschulung gewachsen sind (2 Jahre in Vollzeit mit Prüfung und allem) wäre zu prüfen. Es hindert Sie zunächst niemand statt der Verlängerung der Rente einen LTA Antrag zu stellen und den entsprechend zu begründen. Wenn Sie einer Berufsausbildung gewachsen sind, gäbe es m.E. keinen Grund die Rente zu verlängern. Dann könnten Sie genauso gut leichte Ganztagsarbeit machen und wären wohl kaum voll erwerbsgemindert. Aber das alles muss im Reha- oder Rentenverfahren geprüft werden. Was dabei letztendlich rauskommt kann kein Forenteilnehmer vorhersagen. Alle Gute Ihnen.
IBBASam 03.09.2016 | 13:30
Vielen Dank für die Antworten. Ich brauche keine weitere Reha. Die Ärztin will aber zur Arbeitsfähigkeit Stellung nehmen. Mein Ziel ist so schnell wie möglich in die Umschulung. Wie muss ich mich verhalten, wenn aber die Ärztin auf dem Entlassbogen das Kreuz setzt unter 3 Stunden belastbar für den allgemeinen Arbeitsmarkt und in dem Gutachten eine Weiterführung der Berentung und diese weitere Reha im psychosomatischen Bereich, damit diese Einrichtung die Empfehlung für die LTA schreibt. Da diese Richtung die Grundlage für die Berentung war.
IBBASam 05.09.2016 | 22:11
Mein Gesundheitszustand hat sich wesentlich gebessert. Der Arzt will dass ich noch eine Zweite Reha antrete und will die auslaufende EMR verlängern bis die zweite Reha angetreten werden kann und deswegen gibt es vom Arzt die Beurteilung unter 3 Stunden auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt. Und die Ärzte der zweiten Reha sollen dann die Empfehlung für die LTA schreiben. Ist es überhaupt möglich innerhalb von 3 Monaten eine zweite Reha anzutreten?
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