Guten Morgen JR,
es ist sehr ungewöhnlich, dass Ihr Rehaantrag nach 7 Monaten noch nicht abschließend bearbeitet wurde.
Haben Sie in der Zwischenzeit mal nach dem Sachstand gefragt und können Sie sicher sein, dass er auch bei der DRV eingegangen ist?
Hier finden Sie die Kontaktdaten der einzelnen Träger: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Kontakt/Anschriften-Uebersicht/anschriften_uebersicht_detail.html
Sie können natürlich nach Rücksprache mit dem behandelnde Arzt oder der behandelnden Ärztin, Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse eine Wiedereingliederung starten. Je nachdem, für welchen Zeitraum diese angesetzt wird, wid voraussichtlich kein Abbruch erforderlich sein. Wenn der Rehaantrag positiv beschieden werden sollte, dauert es, je nach Klinik, auch noch eine Zeit, bis Sie die Maßnahme tatsächlich antreten können.
Zunächst empfehle ich Ihnen also eine Rückfrage bei der zuständign DRV (sofern nicht bereits erfolgt), abhängig vom Ergebnis können Sie sich dann um die Wiedereingliederung bemühen.
Herzliche Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung