Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha-Unfähigkeitbescheinigung

von Hardi6717.01.2022 | 13:18
4188 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, meine Krankenkasse hat mich aufgefordert einen Reha-Antrag zu stellen, da sonst mein Krankengeldbezug eingestellt wird. Von vornherein war klar, dass ich psychisch nicht in der Lage bin, eine Reha anzutreten, aber die Krankenkasse bestand auf diesen Antrag. Diesen Reha-Antrag habe ich gestellt und bereits bewilligt bekommen, mit Angabe der Reha-Einrichtung, die sich nun bald bei mir melden würde. Ich habe dann die Krankenkasse und DRV angeschrieben und mitgeteilt, dass das Formular "ärztlicher Befundbericht" von meinem Arzt noch fehle und er auch sagt, dass keine Rehafähigkeit vorliegt. Die Krankenkasse hat mir nun geantwortet, dass dieses Formular meines Arztes nicht nötig wäre und anhand der Beurteilung des medizinischen Dienstes eine Befürwortung der Reha entschieden wurde. Ich könne den Rehantrag nicht zurückziehen und ich müsse die Reha antreten. Meine Fragen - Gibt es noch irgendeine Möglichkeit, dass ich die Reha nicht antreten muss, wenn mir zum jetzigen Zeitpunkt mein Psychologe trotzdem noch die Reha-Unfähigkeit bescheinigt? - Mit was für Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich die Reha nicht antrete? 1. Krankengeld wird wegfallen, das ist mir klar 2. Muss ich evtl. Schadensersatzgeld oder sonstwas an die Reha-Einrichtung oder Krankenkasse zahlen? 3. Verliere ich dann meine Krankenkassenmitgliedschaft? Da ich ja auch nicht arbeitsfähig bin, muss ich mich dann auf meine Kosten selbst bei der Krankenkasse versichern? Oder kann ich über meine Frau (bezieht Erwerbsminderungsrente) in der Krankenkasse familienversichert werden? Ganz herzlichen Dank für Ihre Hilfe und Antwort! Gruß Hardi67

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hardi67,

über die Rehabilitationsfähigkeit entscheidet allein der sozialmedizinische Dienst der Rentenversicherung. Sollten Sie aktuelle Unterlagen vorlegen können, die den sozialmedizinischen Dienst in Ihrem Fall zu einer anderen Entscheidung gelangen lassen, können Sie diese jederzeit vorlegen. Die Rentenversicherung muss jedoch nicht die Einschätzung Ihres Arztes oder Psychologen teilen, sondern entscheidet aufgrund der gesetzlichen Vorgaben über die Rehabilitationsfähigkeit. In Ihrem Fall dürfte es darum gehen, ob die persönlichen Voraussetzungen des § 10 SGB VI erfüllt sind. Nähere Ausführung zu dieser Norm finden Sie unter folgendem Link:

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_0010.html

Auch unter dem Link

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Infos-fuer-Aerzte/Begutachtung/begutachtung.html

finden Sie weitere Information zur Rehabilitationsfähigkeit.

Zu Ihren Fragen nehmen wie wie folgt Stellung:

Niemand kann Sie zwingen, eine Leistung zur Rehabilitation anzutreten. Jedoch kann Sie die gesetzliche Krankenversicherung unter bestimmten Umständen auffordern, innerhalb einer Frist (in der Regel 10 Wochen) eine Leistung zur Rehabilitation bei der Rentenversicherung zu beantragen. Wird die Leistung durch die Rentenversicherung bewilligt und nicht angetreten (oder Sie ziehen den Antrag ohne Rücksprache mit der Krankenkasse zurück), kann die Krankenkasse als Konsequenz die Gewährung des Krankengeldes einstellen.

Bei Nichtantritt ist kein Schadensersatz an die Rehabilitationseinrichtung zu leisten.

Zum möglichen Ende der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung beziehungsweise zur Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung gilt wie bei allen von uns hier getroffenen Aussagen auf dem Gebiet der gesetzlichen Krankenversicherung, dass wir hier keine verbindlichen Aussagen treffen können. Dies kann allein Ihre Krankenkasse. Sie sollten sich also dringend mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, wenn Sie die Rehabilitation nicht antreten oder den Antrag zurückziehen wollen. Andererseits drohen Ihnen grundsätzlich leistungsrechtliche Konsequenzen seitens der Krankenversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

was_soll_das_denn?am 18.01.2022 | 01:50
Niemand muss den Antrag stellen. Niemand muss die Konsequenzen tragen. Und bei psychischen Erkrankungen kann man auch gerne einmal eine Akutklinik in Betracht ziehen.
P. G.am 18.01.2022 | 10:28
Guten Morgen, Ich habe auch eine Reha(Pysche) beantragt und erhielt zu der Zeit Krankengeld. Ich hatte schon meine Koffer gepackt und alles, war fertig. Es war ungefähr 3 Tage vorher, da bekam ich echt Panikattacken, als ich daran dachte jetzt 5 Wochen dahin zugehen. Ich rief bei meinem Arzt an und bekam Termin, er stellte mir ein Bericht aus in dem stand, dass ich rehaunfähig bin. Dieses Schreiben schickte ich sowohl an die Krankenkasse, wie, auch an DRV. Wurde von beiden akzeptiert. Krankengeld lief weiter. Das waren jetzt meine Erfahrungen. Wenns, nicht geht, dann geht es halt nicht. Beste Grüße P. G.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026