Hallo Frank ,
die Rehafähigkeit ist eine Anspruchsvoraussetzung, um überhaupt eine Rehamaßnahme antreten zu können. Halten Sie sich für rehaunfähig, sollten Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger mit geeigneten Beweismitteln mitteilen.
Ob die Krankschreibung Ihres Neurologen dazu ausreicht, kann an dieser Stelle nicht geklärt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
mit der Reha 18/19 vor mehr als 4 Jahren brauchen Sie nicht mehr zu argumentieren, die ist Schnee von vorgestern.
Sie wollen die volle Rente, die DRV sieht die Möglichkeit das mit einer Reha abzuwenden, bzw. Ihre Gesundheit zu stabilisieren/verbessern.
Wenn Sie da nicht "mitspielen" sondern mit den ollen Kamellen (letzte reha) ankommen, müssen Sie halt damit rechnen dass Ihr Widerspruch erfolglos bleibt.
Wäre es eigentlich so dramatisch wenn sich Ihre Situation verbessern würde? Nur mal so gefragt.
"Wieder arbeiten können und eine Arbeit haben, sind auch wieder zwei Paar Schuhe."
Es war wahrscheinlich seit 30 Jahren nicht mehr so leicht gewesen, eine Arbeit zu finden. Aktuell haben wir eindeutig einen Arbeitnehmer-Markt. Von daher ist die große Angst, am Ende gesund aber arbeitslos zu sein, in den meisten Fällen inzwischen unberechtigt.
Und wenn man Pech hat, ist die Rente auch nicht wesentlich höher als das Bürgergeld.
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