Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

reha unsinnig.Trotzdem reha vor rente?

von cleo19.01.2007 | 13:54
5060 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, bei meinem Mann wurde festgestellt, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und darüber hinaus auch nur noch unter 3 Stunden am Tag arbeiten könnte, sein GdB ist 70%. Nun ist eine Ärztin, die ihn für seinen Rentenantrag, den er vom Arbeitsamt aus stellen musste, ein paar Minuten "untersucht" hat und keine der ärtzlichen Unterlagen, die er dabei hatte, auch nur eines Blickes gewürdigt hat, auf die Idee gekommen, ihn in die Reha schicken zu wollen. Nun geht aber aus sämtlichen ärtzlichen Befunden zur Sache hervor, dass seine Erkrankungen schlicht nicht gebessert werden können. Meine Frage nun: Da im Vorhinein schon klar ist, dass eine Reha absolut keine Besserung bringen kann, ist sie dann nicht unnötig? Muss sie angetreten, bzw. durchgeführt werden? Was ist zu tun, damit die Beteiligten die Sinnlosigkeit der Sache mal einsehen? Ist eine Reha vor Rente auch dann erforderlich, wenn vorab schon klar ist, dass eine Besserung nicht erzielt werden kann und es auf Rente hinauslaufen wird? Was kann ich also tun? Danke vorab für die Antwort!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da ich kein medizinischer Sachverständiger bin, kann ich nicht beurteilen, ob die Reha-Maßnahme sinnvoll ist. Richtig ist jedoch, dass Ihr Mann an der Reha-Maßnahme teilnehmen muss, da ansonsten die beantragte Rente wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden kann.

15 Antworten

Antoniusam 19.01.2007 | 14:15
Sollte die REHA - Maßnahme tatsächlich "unsinnig" sein, wird sie vom Leistungsträger auch nicht bewilligt werden. Aber warum regen Sie sich denn so auf ? Nachteile entehen Ihrem Mann auf gar keien Fall. Auch dann nicht, wenn er die REHA -Maßnahme in Anspruch nimmt.
Beitragszahleram 19.01.2007 | 18:02
Oh je ! Da scheint aber jemand mächtige Angst davor zu haben, das in der Rehaklinik ein "medizinisches Wunder" geschehen könnte. Ich wünsche Ihrem Mann gute Besserung und baldige Genesung !
?-?am 19.01.2007 | 19:14
Ich stimme Ihnen vollkommen zu Bernhard, aber glauben Sie ernsthaft dass "Beitragszahler" in der Lage ist das zu verstehen ?
cleoam 19.01.2007 | 18:29
Danke für die prompte Beantwortung, insbes. dem Experten & Antonius. Dem Beitragszahler sei gesagt: für ein Wunder wäre ich nebst Mann und Kindern V E R D A M M T dankbar, allein aber merkliche Verbesserung ist leider jedoch aus medizinischer Sicht vielleicht mal in 100 Jahren möglich. Der ironische Unterton (oder täusche ich mich?) ist hier absolut unangemessen ... höflich ausgedrückt. Danke.
Bernhardam 19.01.2007 | 18:53
Werter Beitragszahler, bitte verdeutlichen Sie sich drei grundlegende Fakten: 1. Eine Reha ist nicht immer nur Kurvergnügen, sondern kann abhängig vom Gesundheitszustand extrem anstrengend und belastend sein. 2. Eine sinnlose Reha-Maßnahme belastet die Beitragszahler in erheblichem Maße zusätzlich. 3. Bürokratien neigen dazu, eingefahrenen Abläufen zu folgen, auch wenn diese sinnlos und kostspielig sind. Abgesehen davon ist dieses Forum kein geeigneter Platz für mehr oder weniger subtile Unterstellungen.
KSCam 19.01.2007 | 18:32
sollte Ihr Hausarzt/ Facharzt das Ganze auch für sinnlos erachten, kann er ja in einem entsprechenden Attest diese Sinnlosigkeit begründen. Und dieses Attest könnten Sie einreichen. Und wenn dann der medizinische Sachverstand und die eingehende Begründung die Verwaltung zu einer anderen Einsicht bringt, bzw. den ärztlichen Dienst überzeugt, wäre auch eine Korrektur der getroffenen Entscheidung denkbar. Aber ob Ihr Arzt sich in dieser Angelegenheit bemüht??
gaetckeam 19.01.2007 | 19:58
Hallo, ich sehe es genau wie Antonius. die Rentenvers. wird bei der Untersuchung die Rehe wahrscheinlich ablehnen, da eine Besserung nicht zu erwarten ist. War bei meiner Frau auch so.Krankenkasse bestandt auf Reha Antrag und dieser wurde von der DRV abgelehnt.
?????am 19.01.2007 | 21:27
Da waren Sie aber persönlich noch nie bei einer Untersuchung anlässlich eines Rentenantrages. Da haben Sie es nähmlich leider sehr oft mit systemabhängigen Gehilfen (Ärzte) zu tun die sehr wohl schwachsinnige Entscheidungen treffen. Das habe ich jetzt schon 3 Mal erlebt !
????am 19.01.2007 | 21:31
Da stimme ich Ihnen zu. Es gibt leider sehr viele Menschen dehnen das Leben übel mitgespielt hat. Die versuchen dann Ihren Schmerz auf diese Art loszuwerden. Sehr BEMITLEIDENSWERT der Herr Beitragszahler !
Öhmeram 19.01.2007 | 21:33
Ich glaube nicht das eine sachliche Begründung irgendeine Verwaltung in diesem Land noch beeindruckt. Leider sind die Götter bei den medizinischen Diensten meistens mit einer großen Portion NARZISMUS ausgestattet.
Beitragszahleram 20.01.2007 | 13:34
Werter Bernhard, haben Sie schon einmal etwas von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gehört ? Sie brauchen sich hier nicht als Anwalt der armen Fragesteller aufzuspielen. Wenn sich jemand so intensiv gegen eine Reha - Maßnahme sträubt, die ihm nur Vorteile bringen kann, dann liegt nunmal der Verdacht sehr nahe, dass er Angst davor hat, ihm könne seine begehrte Rente nicht bewilligt werden. Das ist meine Meinung und dabei bleibe ich auch ! Schönen Tag noch !
skatam 20.01.2007 | 15:17
SCHIKO, dein Kommentar dazu.. wäre schon wichtig grüße skat
!!!!!!!!!!am 21.01.2007 | 02:43
Nicht "Beitragszahler" sondern Sie und "?-?" sind "sehr BEMITLEIDENSWERT". Haben Sie keine eigenen Argumente ? Können Sie nur auf vorhergehende Äußerungen "Aufsatteln" ? "Beitragszahler" Hat völlig Recht mit seiner Ansicht ! Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass in Reha - Kliniken überwiegend die Sorge herrscht, dass man eventuell als ARBEITSFÄHIG entlassen werden könnte und dass die Illusion von der erhofften Erwerbsminderungsrente damit vorbei wäre. Was sollen also Ihre Sticheleien ?
!!!am 22.01.2007 | 19:36
Eines Tages wird auch Ihnen ein Lichtlein aufgehen !
Wissenderam 22.01.2007 | 23:35
Aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes - Relikt aus der Nazizeit zur Kaltstellung jüdischer Rechtskundiger - darf ich Ihnen nur den Rat geben sich an eine/n Rechtsanwalt/anwältin oder einen der Sozialverbände zu wenden. Die wissen, dass die Ärzte der meisten regionalen RV-Träger -Ausnahmen bestätigen die Regel - nur Abschreiber und nicht behandlerisch tätige Ärzte/innen sind, denen Beurteilungskompetenz aufgrund des Fehlens praktischer Fortbildung im Zusammenhang mit einer Behandlungstätigkeit fehlt. Das Hauptproblem bei all diesen Begutachtungen besteht jedoch darin, daß vom Ermittlungsgrundsatz beim Betroffenen rechtswidrig abgewichen wird und unter nötigenden Umständen (§ 240 StGB)über eine illegale pauschale Schweigepflichtentndungserklärung Unterlagen rechtswidrig erlangt werden, die dann zum Nachteil des Betroffenen genutzt werden. Mal ganz einfach gefragt: Wissen Sie oder Ihr Mann, was in den Akten drinsteht? Gemäß § 25 SGB X steht Ihnen (Ihrem Mann und Ihnen als Rechtsbeistand) ein Recht auf vollständige Akteneinsicht zu. Nutzen Sie diese. :-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026