Die Unterbrechung einer Rehabilitationsmaßnahme wegen eines Urlaubs ist nicht möglich. Die Verlängerung dient dazu, den Rehabilitationserfolg zu erzielen. Dazu ist eine stetige Therapie wichtig.
Außerdem würde bei solch einer Unterbrechung kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Übergangsgeld bestehen.
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