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Experten-Antwort

Reha v. DRV genehmigt, trotzdem Altersrente einreichen.

von Hol05.06.2021 | 08:17
47 Ansichten
5 Antworten

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Leider bin ich in einer verzwickte Situation. Ich bin im Februar 21 zur Reha gegangen, die wurde abgebrochen wegen Corona. G0101 ausgefüllt genehmigt zum 18. 3.21 Jetzt schiebt Kasse hinterher Rehaantrag gleich Rentenantrag zur Eurente rückwirkend. Hab noch nicht mal Krankengeld bezogen. Widerspruch gemacht, Aussage Krankenkasse....sobald ich ins Krankengeld falle gilt das obige 18.3. 21. Aber ich könnte das verhindern rückwirkend in Eurente geschickt zu werden, wenn ich sofort die Altersrente beantrage. Jetzt die Frage, was soll ich Machen? Habe ja Lohnfortzahlung und Urlaub vom AG erhalten, müsste ich das auch zurückzahlen. Vielen Dank für Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hol,

der von Ihnen beschriebene Sachverhalt ist aus meiner Sicht leider viel zu komplex, als dass er hier im Rahmen dieses Forums sinnvoll und zielführend geklärt werden könnte. Hier kann ich Ihnen letztlich nur empfehlen, sich in einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell beraten zu lassen.

Entsprechende Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Uschiam 05.06.2021 | 11:12
[quote=367667 Habe ja Lohnfortzahlung und Urlaub vom AG erhalten, müsste ich das auch zurückzahlen.
Nein, müssen Sie nicht. Beim Zusammentreffen von Rente und Hinzuverdienst wird halt das Einkommen angerechnet und die Rente kommt für diese Zeit einfach nicht zur Auszahlung.
KSCam 05.06.2021 | 11:43
Kompliziertes Thema, vor allem weil es vielleicht gar nicht so schlimm wäre in EM geschickt zu werden, weil eine EM rente i.d.R. höher ist als die Altersrente.
Holam 07.06.2021 | 08:49
Nein, müssen Sie nicht. Beim Zusammentreffen von Rente und Hinzuverdienst wird halt das Einkommen angerechnet und die Rente kommt für diese Zeit einfach nicht zur Auszahlung.
Wie sieht es dann mit Urlaub aus, habe ja Urlaub genommen, wie sieht es mit der Zahlung aus. Hätte ja dann nach März gar keinen Anspruch mehr.
Holam 07.06.2021 | 08:49
Nein, müssen Sie nicht. Beim Zusammentreffen von Rente und Hinzuverdienst wird halt das Einkommen angerechnet und die Rente kommt für diese Zeit einfach nicht zur Auszahlung.
Wie sieht es dann mit Urlaub aus, habe ja Urlaub genommen, wie sieht es mit der Zahlung aus. Hätte ja dann nach März gar keinen Anspruch mehr.
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