Hallo Ilse,
es steht Ihnen frei, die Reha eigenständig früher zu beenden. Eine Änderung bzw. Verkürzung der Regelbehandlungsdauer von 5 Wochen bei einer psychosomatischen Rehabilitationsleistung kann jedoch nicht erfolgen.
Wir empfehlen eine Kontaktaufnahme zum ärztlichen Dienst vor Ort in der Reha-Einrichtung. Eine vorzeitige Beendigung der Leistung ist dort zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung