Hallo Ina,
bevor Ihre Mutter ernsthaft an einen Abbruch denkt, sollte sie dies mit ihren Therapeuten und Ärzten klären.
Denn es hat ja medizinische Gründe, weshalb von vornherein eine fünfwöchige Reha bewilligt wird. Das sollte ihre Mutter also nicht unterschätzen, auch wenn sie sich erst einmal wieder fit fühlt.
Denn wenn sie außerdem jetzt überlegt, ob sie dann auch wieder Krankengeld bekommt...
Entweder ist sie fit oder krank (arbeitsunfähig).
Außerdem ist zu berücksichtigen, ob Ihre Mutter die Reha von sich aus oder aufgrund einer Aufforderung der Krankenkasse (KK) beantragt hat. Wenn durch KK aufgefordert, hat diese nun das 'Dispositionsrecht' (§51 SGB V) und ihre Mutter kann dann ohne Zustimmung der KK die Reha nicht vorzeitig beenden. Dieses 'Dispositionsrecht' kann die KK auch 'nachschieben'. Dies sollte also auf jeden Fall auch vorher geklärt werden.
Was meinen Sie mit SWG? Eine Wiedereingliederung beim Arbeitgeber?
Auch dies könnte problematisch werden, denn wenn ihre Mutter wieder fit ist, kann sie ja voll wieder einsteigen, da gibt es dann keine Grundlage für eine Widereingliederung.
Bitte klären Sie bzw. Ihre Mutter selbst dies also mit den Ärzten/Therapeuten und dem Sozialdienst der Klinik, damit dann im Sinne ihrer Mutter eine Entscheidung getroffen werden kann.
Ein schönes Wochenende und alles Gute!