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Experten-Antwort

Reha verkürzen- Konsequenzen?

von Ina11.02.2023 | 09:37
17467 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Mutter ist aktuell in der Reha die sie für 5 Wochen bewilligt bekommen hat. Leider fühlt sie sich dort total unwohl und will am liebsten jetzt schon nach Woche 3 abbrechen, weil sie sich auch soweit wieder fit fühlt.. Sie bezog krankengeld vor antritt der Rehamassnahmen. Wenn sie jetzt 2 Wochen vorher abbricht, muss sie dann mit Konsequenzen rechnen, wie das sie kein Krankengeld danach bekommt oder Problme bei der SWG?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ina,

ob der Abbruch einen Einfluss auf die Zahlung des Krankengeldes durch die Krankenversicherung hat, kann Ihnen letztendlich auch nur die Krankenversicherung beantworten.

Der Abbruch würde sich jedoch auf Seiten der Rentenversicherung auswirken. Wird eine Reha vorzeitig beendet, so übernimmt die Rentenversicherung keine Kosten für eine stufenweise Wiedereingliederung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Abschlägeam 11.02.2023 | 10:04
Hallo Ina, bevor Ihre Mutter ernsthaft an einen Abbruch denkt, sollte sie dies mit ihren Therapeuten und Ärzten klären. Denn es hat ja medizinische Gründe, weshalb von vornherein eine fünfwöchige Reha bewilligt wird. Das sollte ihre Mutter also nicht unterschätzen, auch wenn sie sich erst einmal wieder fit fühlt. Denn wenn sie außerdem jetzt überlegt, ob sie dann auch wieder Krankengeld bekommt... Entweder ist sie fit oder krank (arbeitsunfähig). Außerdem ist zu berücksichtigen, ob Ihre Mutter die Reha von sich aus oder aufgrund einer Aufforderung der Krankenkasse (KK) beantragt hat. Wenn durch KK aufgefordert, hat diese nun das 'Dispositionsrecht' (§51 SGB V) und ihre Mutter kann dann ohne Zustimmung der KK die Reha nicht vorzeitig beenden. Dieses 'Dispositionsrecht' kann die KK auch 'nachschieben'. Dies sollte also auf jeden Fall auch vorher geklärt werden. Was meinen Sie mit SWG? Eine Wiedereingliederung beim Arbeitgeber? Auch dies könnte problematisch werden, denn wenn ihre Mutter wieder fit ist, kann sie ja voll wieder einsteigen, da gibt es dann keine Grundlage für eine Widereingliederung. Bitte klären Sie bzw. Ihre Mutter selbst dies also mit den Ärzten/Therapeuten und dem Sozialdienst der Klinik, damit dann im Sinne ihrer Mutter eine Entscheidung getroffen werden kann. Ein schönes Wochenende und alles Gute!
Inaam 11.02.2023 | 10:08
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Der Antrag wurde über den sozialen Dienst im Krankenhaus gestellt und die RV übernimmt die Kosten.
Abschlägeam 11.02.2023 | 10:23
Dann scheint es sich um eine AHB (Anschlussheilbehandlung) nach z.B. einer OP zu handeln. Die von der DRV 'getragen' wird, wenn die Erwerbsfähigkeit Ihrer Mutter 'gefährdet' ist. Hat Ihre Mutter Antrag auf Übergangsgeld gestellt bei der DRV für die Zeit während der Reha? Die KK zahlt dann nämlich erst wieder ab dem Tag nach der Entlassung und auch nur mit Vorlage einer AU-Folgebescheinigung. Trotzdem sollte mit den Ansprechpartnern vor Ort geklärt werden, ob eine vorzeitige Beendung der Maßnahme insbesondere aus medizinischer Sicht sinnvoll erscheint. Das kann auf keinem Fall in einem Forum geklärt werden. Ihre Mutter sollte aber auf jeden Fall die Chance nutzen, sich beim 'Sozialdienst' der Klinik auch ausführlich über ihre Möglichkeiten nach der AHB informieren zu lassen. Dadurch erspart sie sich evtl. einige Laufereien, die sonst anschließend notwendig werden...
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